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Katar: Weibliche Kandidaten schaffen es beiden ersten Wahlen nicht in Beratende Versammlung

Archivmeldung vom 04.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild)

Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

Bei den ersten Wahlen in die sogenannte Beratende Versammlung in Katar hat es nach Angaben des Überwachungsausschusses keine einzige Kandidatin in das beratende Gremium geschafft. Dies berichtet das russische online Magazin „SNA News“ .

Die Wahlen in die Beratende Versammlung des Landes (Madschlis asch-Schura) fanden am Samstag statt, im Einklang mit einer Verordnung des Staatsoberhaupts, Emir Tamim bin Hamad al-Thani, der bis zum vergangenen Jahr die Abhaltung der Wahlen stets verschoben hatte. Gewählt wurden 30 der insgesamt 45 Mitglieder – die übrigen 15 Mitglieder werden wie bisher von Emir Tamim bin Hamad al-Thani bestimmt.

Laut dem Vorsitzenden des Überwachungsausschusses für die Wahlen, Majid Ibrahim Al Khulaifi, betrug die Wahlbeteiligung 63,5 Prozent. 233 Kandidaten, darunter 26 Frauen, sollen an den Wahlen teilgenommen haben.

„Die Abhaltung der Wahlen hat ein neues Kapitel in der Geschichte Katars aufgeschlagen, denn, anders als bei den von oben bestimmten Abgeordneten, hatten die Menschen eine klare Vorstellung davon, was die Kandidaten ihnen bieten wollen und was sie tun können“, sagte einer der Wähler, Hassan al-Sleiti gegenüber SNA.

Die Frauen zeigten sich von der Durchführung der ersten Wahlen begeistert, obwohl sie in einer traditionellen patriarchalischen Gesellschaft kaum Chancen haben, ins Parlament gewählt zu werden.

„Früher hatten die Behörden gewählt, und nun haben wir, das Volk, das getan, und das ist wichtig für die Zukunft des Landes und für seine Entwicklung, wir sind froh, Teil dieses Prozesses zu sein“, äußerte die Wählerin Dabiya al-Sleiti in einem Gespräch mit SNA.

Wahlen mehrmals verschoben

Die beratende Versammlung in Katar war 1972 unter Emir Chalifa bin Hamad al-Thani eingerichtet worden und bestand ursprünglich aus 20 Mitgliedern, die vom Staatsoberhaupt ernannt wurden.

Nach Katars erster, 2003 verabschiedeter Verfassung sollen 30 Mitglieder der Versammlung gewählt und 15 weitere vom Emir ernannt werden. Allerdings wurden alle Abgeordneten bislang vom Emir bestimmt. Die Wahlen wurden mehrmals angesetzt und verschoben.

Vor dem Hintergrund des „Arabischen Frühlings“ 2011 beschloss Emir Hamad bin Chalifa Al Thani 2013 Wahlen abzuhalten. Später wurden die Befugnisse der damaligen Beratenden Versammlung verlängert, und die Wahlen wiederum verschoben.

Die Verfassung des Landes sieht vor, dass die Beratende Versammlung nach den Wahlen zur Legislative des Landes werden soll. Das Gremium darf den Haushalt verabschieden, Gesetzesvorschläge entwickeln, besprechen und vorlegen. Die Verabschiedung von Gesetzentwürfen erfordert eine Zweidrittelmehrheit. Zudem müssen die Gesetze vom Emir genehmigt werden. Außerdem überwacht die Beratende Versammlung die Arbeit der Ministerien und kann über Misstrauensanträge abstimmen.

Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt vier Jahre. 30 Abgeordnete werden nach dem Mehrheitswahlsystem mit direkter, allgemeiner und geheimer Abstimmung gewählt. Kandidieren dürfen Einwohner des Landes ab 30 Jahre, deren Familien bereits vor 1930 in Katar gelebt hatten. Ein Kandidat muss gute Arabischkenntnisse aufweisen und darf nicht vorbestraft sein.

Einheimische Kataris (deren Vorfahren vor 1930 im Land lebten), die älter als 30 Jahre sind, die arabische Sprache gut beherrschen und die nicht verurteilt wurden, auch nicht wegen unmoralischen Verhaltens, durften für das Parlament kandidieren.

Wahlberechtigt sind nicht vorbestrafte Einwohner, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Vorfahren vor dem Jahr 1930 im Land lebten. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch sollen Tausende Kataris vom Wahlrecht ausgeschlossen gewesen sein."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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