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ROG: Shawkan sollte längst frei sein

Archivmeldung vom 21.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefängnis
Gefängnis

Bild: Rike / pixelio.de

Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert die sofortige Freilassung des ägyptischen Fotojournalisten Mahmud Abu Zeid, bekannt unter seinem Künstlernamen Shawkan. Nachdem er am 8. September zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war (http://ogy.de/xmsi), sollte er längst in Freiheit sein, da er bereits fünf Jahre und drei Wochen in Untersuchungshaft verbracht hatte und mit dem Urteil eine Freilassungsanordnung herausgegeben wurde. Laut Staatsanwaltschaft soll er aber noch bis Mitte Februar im Gefängnis bleiben.

"Es ist völlig inakzeptabel, dass Shawkan wegen ungerechter bürokratischer Hürden noch über Monate im Gefängnis bleiben muss. Er hat seine verhängte Haftstrafe längst abgesessen und sollte unverzüglich freikommen", sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. "Mit dieser Verzögerung führen die ägyptischen Behörden ihren unmenschlichen und jeder Rechtsstaatlichkeit spottenden Umgang mit einem Journalisten fort, der nur seine Arbeit gemacht hat. Shawkan hätte dafür nie ins Gefängnis kommen dürfen."

Shawkan war am 14. August 2013 festgenommen worden, als er über die blutige Niederschlagung eines Massenprotests von Anhängern des damals gerade abgesetzten Präsidenten Mohammed Mursi berichtet hatte.

SHAWKAN SOLL GELDSTRAFE ZAHLEN, DEREN HÖHE ER GAR NICHT KENNT

In Ägypten müssen Inhaftierte oft Tage oder sogar Wochen warten, bis sie nach einer Freilassungsanordnung tatsächlich freikommen. Die Verzögerung in Shawkans Fall ist seinem Anwalt zufolge darauf zurückzuführen, dass er die Prozesskosten und eine mögliche Geldstrafe noch nicht bezahlt hat, beides Voraussetzung für eine Freilassung. Der Grund, warum er den Forderungen noch nicht nachkommen konnte, klingt absurd: Da mit ihm zusammen mehrere hundert weitere Personen angeklagt waren, sind die Behörden anscheinend damit überfordert, die Forderungen für jeden Fall zu beziffern; Shawkan weiß also gar nicht, wie viel er zahlen müsste.

Aber selbst im Fall einer Nichtzahlung hätte die Freilassung nur um drei Monate verzögert werden dürfen. Diese drei Monate sind laut Shawkans Anwalt Karim Abdelrady am 14. November abgelaufen. Abdelrady zufolge hat die Staatsanwaltschaft beschlossen, die Haft noch einmal um sechs Monate zu verlängern. Das heißt, Shawkan könnte erst Mitte Februar 2019 freikommen. (http://ogy.de/yx1b) Selbst dann wird er nicht komplett frei sein. Sollte das Urteil nicht in einem Berufungsverfahren aufgehoben werden, wird er die nächsten fünf Jahre nur auf Bewährung frei sein, was etwa bedeuten könnte, dass er die Nächte auf einem Polizeirevier verbringen muss.

Mit mindestens 30 professionellen Journalisten sowie Bloggern und Bürgerjournalisten, die aktuell wegen ihrer Tätigkeit in Haft sitzen, steht Ägypten auf der Rangliste der Pressefreiheit auf Platz 161 von 180 Ländern. Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Ägypten finden Sie hier: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/aegypten/

Quelle: Reporter ohne Grenzen e.V. (ots)

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