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Oettinger weist Kritik an EU-Einlagensicherung zurück

Archivmeldung vom 24.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Günther Oettinger Bild: Jacques Grießmayer
Günther Oettinger Bild: Jacques Grießmayer

Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hat Einwände der Bundesregierung und der deutschen Kreditwirtschaft gegen den geplanten neuen EU-Sparerschutz zurückgewiesen: "Die Kritik aus Deutschland wäre berechtigt, wenn man die nationalen Einlagensicherungsfonds vergemeinschaften wollte, bevor die nationalen Sicherungsfonds überall bereitstehen. Das ist aber nicht der Fall", sagte Oettinger dem "Handelsblatt".

"Die Beratungen des EU-Entwurfs werden sicher zwei Jahre dauern. Diese Zeit kann und muss genutzt werden, um in allen Mitgliedstaaten nationale Einlagensicherungsfonds aufzubauen und diese, wie vorgeschrieben finanziell auszustatten. Das europäische Einlagensicherungssystem tritt erst danach in Kraft. Die wesentlichen Einwände aus Deutschland sind meiner Meinung nach damit entkräftet", fügte Oettinger hinzu. Einen EU-Einlagensicherungsfonds hält Oettinger grundsätzlich für notwendig. "Die Währungsunion mit ihrer Bankenunion ist ohne gemeinsames Einlagensicherungssystem unvollständig", sagte er

Die EU-Kommission hat am Dienstag vorgeschlagen, bis 2024 einen EU-Sicherungsfonds zu schaffen, der Sparer im Falle einer Bankenpleite entschädigt. In dem Fonds sollen die Banken der Eurozone bis 2024 rund 43 Milliarden Euro ansparen. Das Vorhaben stößt in Deutschland auf scharfe Kritik Denn anders als hier zu Lande gibt es in der Mehrzahl der Euro-Staaten derzeit noch keine nationalen Entschädigungsfonds für Sparer. Die deutschen Kreditinstitute befürchten deshalb, dass sie über den neuen EU-Fonds am Ende Sparer in anderen Ländern entschädigen müssen. Die Bedenken hat die EU-Kommission in ihrem Verordnungsentwurf berücksichtigt: Nur Staaten, die ihre nationalen Sicherungsfonds vorschriftsmäßig auffüllen, sollen Zugang zum EU-Sicherungsfonds bekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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