UNHCR fordert Erkundungsreisen für rückkehrwillige Syrer
Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat an die Bundesregierung appelliert, rückkehrwilligen Flüchtlingen aus Syrien in Deutschland Erkundungsreisen in ihre Heimat zu ermöglichen - bislang riskieren sie den Verlust des Schutzstatus. "Deutschland würde den Flüchtlingen dadurch die Chance geben, eine wohlinformierte Entscheidung über eine freiwillige Rückkehr zu treffen", sagte die UNHCR-Chefin in Deutschland, Katharina Thote, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Damit würde die Bundesregierung ein "pragmatisches Signal" senden.
"Wenn
Flüchtlinge über eine Rückkehr nachdenken, sind 'Go and See Visits',
also kurze, selbst organisierte Besuche in der Heimat, entscheidend. Man
muss wissen, wohin man zurückkehrt", so Thote. Es gehe darum, ob man
Arbeit finden könne, ob es eine Schule für die Kinder gebe, ob das Haus
noch stehe und wie die Sicherheitslage ist. "Das sind existenzielle
Fragen und ohne Antworten trifft niemand - erst recht keine Familie -
eine so weitreichende Entscheidung", sagte er. "Erkundungsbesuche können
dazu beitragen, eine Rückkehr in Würde und Sicherheit realistischer zu
planen und das Vertrauen in Rückkehrprogramme zu stärken."
Aus
UNHCR-Sicht sei es wichtig, dass solche Reisen freiwillig, zeitlich
begrenzt und ohne Risiko für den Schutzstatus seien, sagte Thote. "Ein
solcher kurzer Besuch ist kein Beweis dafür, dass kein Schutzbedarf mehr
besteht, aber kann langfristig dazu beitragen, dass eine Rückkehr dann
nachhaltig und dauerhaft ist." Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach
Syrien.
Länder wie Frankreich oder die Türkei erlauben Syrern
unter bestimmten Bedingungen Erkundungsbesuche in der Heimat, ohne dass
der Flüchtlingsstatus erlischt. Bei syrischen Flüchtlingen aus
Deutschland wird nach Angaben des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (Bamf) im Fall von Reisen in die Heimat grundsätzlich
vermutet, "dass die Voraussetzungen für den jeweiligen Schutzstatus
nicht mehr vorliegen". Die Organisation Pro Asyl warnt, dass eine Reise
nach Syrien "im Regelfall zum Widerruf des Schutzstatus durch das Bamf"
führt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur