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Bundestags-Analyse: Bei Brexit-Verlängerung muss Großbritannien Europawahlen abhalten

Archivmeldung vom 20.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Jorma Bork / pixelio.de
Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Bei einer Brexit-Verlängerung über Ende Mai hinaus muss Großbritannien die Europawahlen abhalten. Das geht aus einer Analyse des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, die dem "Tagesspiegel" vorliegt.

Laut der Analyse wären "die Wahlrechte der britischen Staatsbürger verletzt", falls Großbritannien Ende Mai wegen einer möglichen Verlängerung der Brexit-Frist noch EU-Mitglied wäre, aber nicht an der Europawahl teilnähme. Fiele die Europawahl in diesem Fall in Großbritannien aus, sei auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen das Vereinigte Königreich denkbar, heißt es in der Analyse weiter.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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