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Großbritannien verlangt Vetorecht bei EU-Bankenaufsicht

Archivmeldung vom 08.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Flagge von Großbritannien
Flagge von Großbritannien

Großbritannien beansprucht Sonderrechte in der EU: Die Regierung in London will ein Vetorecht gegen Entscheidungen der European Banking Authority (EBA) durchsetzen. Nur unter dieser Bedingung sei Großbritannien bereit, der neuen EZB-Bankenaufsicht für die Euro-Zone zuzustimmen, erfuhr das "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) von EU-Diplomaten.

An der neuen gemeinsamen Bankenaufsicht bei der europäischen Notenbank will sich Großbritannien selbst nicht beteiligen. Die Briten befürchten aber, im Vorstand der EU-Bankenaufsichtsbehörde EBA von der EZB dominiert zu werden. Im EBA-Vorstand sind alle nationalen Aufsichtsbehörden vertreten. Wenn die EZB-Bankenaufsicht nächstes Jahr die Arbeit aufnimmt, wird sie die Stimmrechte der nationalen Aufsichtsbehörden der Euro-Zone im EBA-Vorstand auf sich vereinen. Bei Streitigkeiten im EBA-Vorstand käme Großbritannien gegen die Stimmgewalt der EZB daher nur noch schwer an. Gleichwohl wolle die Euro-Zone den Briten das Vetorecht nicht zugestehen, hieß es in Brüssel. Denn damit würde man es Großbritannien faktisch erlauben, sich einem großen Teil der EU-Finanzmarktregulierung zu entziehen.

Die EBA ist dafür zuständig, technische Standards zur Finanzmarktregulierung zu entwickeln, darunter auch Ausführungsbestimmungen Brüsseler Finanzmarktgesetze. Die Euro-Zone muss nun versuchen, sich mit Großbritannien zu einigen. Denn die neue EZB-Bankenaufsicht kann nur einstimmig beschlossen werden.

Aber nicht nur Großbritannien, sondern auch Deutschland fordert Nachbesserungen bei der EU-Bankenaufsicht. Die Bundesregierung wolle die Aufgabenteilung zwischen der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden in der Euro-Zone genauer formulieren als dies im jüngsten EU-Verordnungsentwurf der zyprischen EU-Präsidentschaft geschehen ist. Es müsse präzise klargestellt werden, welche Aufgaben die EZB selbst ausübe und welche sie an die nationalen Aufsichtsämter delegiere.

Dazu habe Deutschland einen umfangreichen Kriterienkatalog vorgelegt, sagten EU-Diplomaten. Die Bundesregierung wolle so sicherstellen, dass die neue EZB-Aufsichtsbehörde nicht übermächtig wird und dass kleinere Banken und Sparkassen weiterhin von deutschen Behörden beaufsichtigt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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