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Strässer hält Militäreinsätze gegen Schlepperboote für "falschen Ansatz"

Archivmeldung vom 13.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Christoph Strässer Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0
Christoph Strässer Bild: UN Geneva, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, hat sich gegen die Zerstörung von Schlepperbooten im Mittelmeer ausgesprochen. "Ich halte das für den falschen Ansatz", sagte der SPD-Politiker in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Militäreinsätze sind ein Punkt der Europäischen Migrationsagenda, die an diesem Mittwoch in Brüssel vorgestellt wird. "Der Druck der Menschen nach Europa wird nicht dadurch geringer, dass man Schiffe vernichtet", sagte Strässer.

Der Sozialdemokrat wendet sich damit gegen die Pläne der EU-Kommission zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise. Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte am Montag vor dem UN-Sicherheitsrat dafür geworben, Militäreinsätze gegen Schlepperbanden zu unterstützen. Strässer plädierte dafür, Flüchtlingen mehr legale Wege nach Europa zu eröffnen. "Wenn man von einer werteorientierten Flüchtlingspolitik im Rahmen der EU ausgeht, ist das der einzige Weg."

Die Erfolgsaussichten der Europäischen Migrationsagenda schätzt er skeptisch ein. Es gebe "erhebliche Widerstände" in einzelnen Mitgliedsstaaten gegen eine Neuordnung der Flüchtlingspolitik. Deutliche Kritik übte Strässer an Ländern, die sich gegen die derzeit diskutierte Quotenregelung zur Verteilung von Flüchtlingen in der EU sperren. Das sei unsolidarisch gegenüber den wenigen Mitgliedsstaaten, in denen das Gros der Flüchtlinge ankomme. Die sogenannte Dublin-Verordnung hält der Menschenrechtsbeauftragte endgültig für gescheitert. "Es ist klar, dass Dublin tot ist", so Strässer. Die Verordnung besagt, dass alle Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen müssen, das sie zuerst betreten haben.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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