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Voigt: SPD-Strippenzieher Jo Leinen entlarvt den Grund des neuen EU-Wahlrechts

Archivmeldung vom 05.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Udo Voigt
Udo Voigt

Bild: NPD-Europabüro Udo Voigt

Udo Voigt schreibt zur Abstimmung um das neue EU-Wahlrecht: "Das Europaparlament hat gestern, wie berichtet, den Weg für ein neues Europa-Wahlrecht freigemacht. Es sieht unter anderem die Einführung von Sperrklauseln vor, die sich nach den Vorstellungen der Eurokraten zwischen zwei und fünf Prozent bewegen können. Sperrklauseln sind grundsätzlich undemokratisch, weil sie die Wahlchancen kleinerer Parteien schmälern – nicht ohne Grund hatte das deutsche Bundesverfassungsgericht vor der letzten Europawahl 2014 die damals geltende Drei-Prozent-Hürde gekippt."

Voigt weiter: "Unmittelbar nach der entscheidenden Abstimmung am gestrigen Mittwoch räumte einer der treibenden Köpfe hinter der fragwürdigen Wahlrechtsreform, der deutsche SPD-Abgeordnete Jo Leinen, in einer Pressekonferenz freimütig ein, was zwar alle wissen, aber noch niemand so deutlich sagte: daß der eigentliche Zweck des neuen EU-Wahlrechts der ist, die NPD als unbequeme Oppositionspartei künftig wieder vom Europaparlament fernzuhalten. Von einer Journalistin darauf angesprochen, ob die Einführung von Sperrklauseln nicht „undemokratisch“ sei, antwortete Leinen wörtlich: „Es kann nicht sein, daß 26 Mitgliedsländer Sperrklauseln haben – das ist nichts Neues –, und zwei haben keine, und daß wir den Vorsitzenden der deutschen Nazi-Partei im Europaparlament haben, weil er mit 0,6 Prozent der Wählerstimmen einen Sitz haben kann.“

Noch einem weiteren Journalisten kamen während Leinens Ausführungen Zweifel am neuen Europa-Wahlrecht – er wandte ein, daß die sieben fraktionslosen Einzelabgeordneten aus Deutschland dort immerhin zwei Millionen Wähler vertreten, die man nicht einfach unter den Tisch fallen lassen könne. Hierauf Leinen: „Ne, das ist nichts Undemokratisches. Dann wäre es ja auch undemokratisch, daß wir bei der Bundestagswahl fünf Prozent [Sperrklausel] haben und auch bei Landtagswahlen fünf Prozent haben...“

Wie auch immer: das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren bereits zweimal deutsche Sperrklauseln für nichtig erklärt. 2014 kippte es auf die Initiative der NPD hin die Drei-Prozent-Hürde. Es wird auch den nächsten Versuch vereiteln, die NPD zu benachteiligen und als kritische Stimme im Europaparlament mundtot zu machen.

Quelle: NPD-Europabüro Udo Voigt


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