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Corona: Erste Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR in Straßburg

Archivmeldung vom 07.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de
Bild: Impfkritik.de

Am 23. Dez. 2020 ist die erste deutsche Menschen-rechtsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingegangen. Darüber berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.

Tolzin weiter: "Jedem, der sich auch nur ein wenig kritisch mit den fadenscheinigen Begründungen für die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern beschäftigt, muss klar sein, dass die damit verbundenen Grundrechte-Einschränkungen nicht nur sachlich nicht nachvollziehbar und völlig unverhältnismäßig sind. Sie drohen darüber hinaus unseren Rechtsstaat und die Demokratie auszuhebeln.

Finanziert durch den AGBUG-Klagefond hat der Heidelberger Fachanwalt Uwe Lipinski unter anderem 10 Eilanträge gegen die - inzwischen in der 11. Auflage vorliegenden - bayerischen Coronaverordnung beim Bayerischen Verfassungsgerichttshof (BayVerfGH) eingereicht, sowie einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).

Bis auf eher unbedeutende Nebensächlichkeiten wurden bisher sämtliche Eilanträge abgewiesen. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war nicht bereit, die bisherigen beiden Eilanträge der Kanzlei überhaupt nur anzufassen. Da eine Änderung der opportunistischen Haltung der deutschen Richterschaft in der Coronafrage nicht abzusehen ist, wurde in den letzten Monaten als letzte noch gangbare Instanz eine Menschenrechtsbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vorbereitet.

Diese Beschwerde ist laut Zustellurkunde am 23. Dezember in Straßburg beim Gericht eingegangen. Ein Einzelrichter des Gerichtshofs wird darüber entscheiden, ob er die Menschenrechtsbeschwerde für zulässig erklärt. Ist dies der Fall, geht die Menschenrechtsbeschwerde an ein Richtergremium und wird dann der Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet.

Beim EGMR gibt es meines Wissens derzeit keine deutschen Richter. Der Umstand, dass die Regierung Merkel sich in Europa nicht unbedingt großer Beliebtheit erfreut, lässt hoffen, dass in Straßburg doch ein wenig anders entschieden wird als wir es von den überraschend Merkel-treuen deutschen Richtern kennen. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir informieren, sobald wir etwas Neues wissen. Hätten Sie das gewusst? Innerhalb von 10 Monaten wurde die Corona-Verordnung in Bayern etwa 240 mal geändert. Wer`s nicht glaubt..."

Unsere Klagen gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen kosten natürlich Geld. Wer dieses Verfahren und die anderen Musterklagen des AGBUG-Klagefonds finanziell unterstützen will, kann die untenstehende Kontoverbindung nutzen. Derzeit befindet sich der Spendenfonds mehr als 20.000 Euro im Minus und wir sind dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: [email protected]
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Kontostatus 31. Dez. 2020 Saldo Spendenkonto: - 20.033,83 Euro. Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten. Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug.

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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