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IStGH stellt Verfahren gegen Kenias Staatschef Kenyatta ein

Archivmeldung vom 05.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) und von Eurojust in Den Haag
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) und von Eurojust in Den Haag

Foto: Vincent van Zeijst
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) hat das Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen den kenianischen Staatschef Uhuru Kenyatta eingestellt. Chefanklägerin Fatou Bensouda teilte am Freitag mit, die Beweislage reiche nicht für eine Anklage aus. Sollte es jedoch neue Beweise geben, könnte das Verfahren wieder aufgerollt werden.

Bensouda erneuerte ihre Kritik an der kenianischen Regierung: Diese habe nicht angemessen mit dem Gericht kooperiert und wichtige Beweismittel nicht herausgegeben. Kenyatta wurde für Morde, Vergewaltigungen und Deportationen nach der Präsidentenwahl in Kenia im Jahr 2007 mitverantwortlich gemacht. Mehr als 1.000 Menschen kamen ums Leben.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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