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Bosbach: Absage an türkischen Justizminister kann als Vorbild dienen

Archivmeldung vom 03.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Bosbach
Wolfgang Bosbach

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hat die Absage der Stadt Gaggenau an den Auftritt des türkischen Justizministers Bekir Bozdag als richtungsweisend begrüßt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Innenexperte: "Das ist eine mutige Entscheidung." Die Absage könnte für andere Wahlkampfveranstaltungen türkischer Regierungsmitglieder hierzulande als Vorbild dienen. "Die Bundes- und Landesregierungen müssen alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten nutzen, um solche Veranstaltungen zu untersagen", sagte Bosbach.

Es seien ja ganz unterschiedliche Begründungen denkbar, je nachdem, ob die Veranstaltung öffentlich oder nicht-öffentlich, Open Air oder in einer Halle stattfinde. Er betonte: "Die Bundesrepublik Deutschland ist keine Außenstelle der Türkei und es gibt keinen Rechtsanspruch für ausländische Politiker, auf deutschem Boden Wahlkampf zu machen."

Deutschland sei stärker betroffen als andere Staaten, weil hier 1,5 Millionen türkische Staatsbürger lebten, die ein beachtliches Wählerpotenzial für die türkische Politik darstellten. Bosbach fügte hinzu: "Deutschland sollte keine Plattform bieten, demokratische Standards in der Türkei immer weiter abzubauen." Deutschland dürfe nicht erlauben, dass innenpolitische Konflikte aus der Türkei hierher importiert würden. "Wir dürfen nicht zulassen, dass solche Konflikte die deutsche Gesellschaft spalten und hier dann zum Teil mit Gewalt auf der Straße ausgetragen werden."

Der CDU-Politiker kritisierte es als "Taschenspielertrick", dass Ministerpräsident Binal Yildirim und andere türkische Regierungsvertreter behaupten, sie kämen ja nicht in ihrer Eigenschaft als Staatschef oder Minister, sondern als Privatleute, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machten. "Wer als Staatspräsident abfliegt und nach der Veranstaltung wieder als Staatspräsident nach Hause reist, kommt doch nicht als Privatmann nach Deutschland."

Von einem Einreiseverbot für türkische Regierungsmitglieder hält Bosbach allerdings nichts: "Die Türkei ist ein wichtiger politischer Partner und Nato-Partner. Wir dürfen den Gesprächsfaden nicht abreißen lassen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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