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Schweiz will Bankgeheimnis bei Verdacht auf Steuerhinterziehung aufheben

Archivmeldung vom 31.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D. Braun / pixelio.de
Bild: D. Braun / pixelio.de

Der Schweizer Bundesrat will das Steuerstrafrecht ändern: Künftig sollen die Steuerverwaltungen beim bloßen Verdacht auf Steuerhinterziehung Bankauskünfte verlangen können. Das teilte die Schweizer Bundesregierung am Donnerstag mit.

Im Veranlagungsverfahren soll das Bankgeheimnis aber gegenüber den Steuerbehörden bestehen bleiben, betonte der Schweizer Bundesrat. Die derzeitige Abgrenzung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sei unbefriedigend, erklärte die Schweizer Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf. "Steuerehrlichkeit soll sich lohnen", so die Ministerin weiter.

Im Schweizer Steuerstrafrecht gelten derzeit viele unterschiedliche Regeln und Verfahren, je nach dem welche Steuer betroffen ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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