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Gehb: Untätigkeitsbeschwerde auch für Straßburger Gerichtshof?

Archivmeldung vom 23.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zur heute bekannt gewordenen überlangen Verfahrensdauer beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:

Wenn mehr als 2000 Gerichtsfälle seit über fünf Jahren nicht abschließend vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte behandelt wurden, wie die deutsche Richterin Renate Jaeger am EGMR heute bei der Eröffnung der 29. Richterwoche des Bundessozialgerichts erklärte, dann könnte man auf die Idee kommen, eine Untätigkeitsbeschwerde einzuführen. Gerade diese Untätigkeitsbeschwerde hat Richterin Renate Jaeger erst vor wenigen Tagen dem deutschen Gesetzgeber vorgeschlagen, damit dem rechtsuchenden Bürger ein Mittel gegen überlange Verfahrensdauer vor deutschen Gerichten in die Hand gegeben wird. Was für Deutschland recht ist, sollte Europa billig sein.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion


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