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EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland gelten ab 1. August

Archivmeldung vom 31.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: rudolf ortner / pixelio.de
Bild: rudolf ortner / pixelio.de

Die Wirtschaftssanktionen gegen Russland sind am Donnerstag von den 28 Regierungen der Europäischen Union (EU) offiziell beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Strafmaßnahmen gelten damit ab Freitag und sind zunächst auf ein Jahr begrenzt.

Zudem soll der Beschluss fortlaufend überprüft und gegebenenfalls verlängert oder geändert werden. Eine erste Überprüfung ist spätestens für den 31. Oktober 2014 vorgesehen. Schwerpunkt der neuen Sanktionen ist es, russischen Banken den Zugang zu den Kapitalmärkten der EU zu erschweren. Insgesamt sind fünf vom Staat geführte russische Großbanken betroffen, die Geldhäuser Sberbank, VTB, Gazprombank, Vnesheconombank (VEB) und Rosselkhozbank sowie Tochterbanken, an denen mehr als 50 Prozent der Anteile kontrolliert werden. Von diesen Banken dürfen in der EU keine Anleihen, Aktien oder andere Wertpapiere mehr verkauft werden. Neben den Beschränkungen auf dem Finanzsektor gelten ab Freitag auch ein Waffenembargo, ein Ausfuhrverbot für zivil und militärisch nutzbare Güter und ein Lieferstopp für Spezialgeräte zur Ölförderung. Die Lieferverbote gelten allerdings nur für Geschäfte ab Inkrafttreten der Sanktionen, Altverträge dürfen erfüllt werden.

Von den Strafmaßnahmen erhofft sich die EU ein Einlenken Russlands in der Ukraine-Krise. Bislang zeigt sich der Kreml jedoch unbeeindruckt und reagiert seinerseits mit Strafmaßnahmen. Zum einen wurden Importverbote gegen polnische und ukrainische Produkte verhängt, zum anderen mit steigenden Energiepreisen für Europa gedroht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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