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Taliban-Regierung in Afghanistan: Was ist bislang bekannt?

Archivmeldung vom 04.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Abdul Ghani Baradar (2020)
Abdul Ghani Baradar (2020)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Unter Verweis auf mehrere Quellen aus Taliban*-Kreisen meldet Reuters die ersten Details über die Taliban-Vertreter, aus denen sich die neue Regierung in Afghanistan zusammensetzen soll. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter heißt es diesbezüglich auf deren deutschen Webseite: "Der Chef des Taliban-Politbüros, Abdul Ghani Baradar, soll demnach die afghanische Regierung mit 25 Ministerien leiten. Dem Kabinett soll auch ein Beratungsgremium mit zwölf muslimischen Gelehrten, die Schura, angehören. Haibatullah Akhundzada, der oberste religiöse Führer der Taliban, werde mit religiösen Angelegenheiten und der Staatsführung betraut.

Der Sohn des verstorbenen Taliban-Gründers Mullah Omar, Mullah Mohammed Jakub, sowie Sher Mohammad Abbas Stanekzai, der stellvertretende Leiter des Taliban-Politbüros in der katarischen Hauptstadt Doha, sollen auch hochrangige Positionen in der Regierung bekleiden. „Alle Spitzenpolitiker sind in Kabul eingetroffen, wo sich die Vorbereitungen für die Vorstellung der neuen Regierung in der Endphase befinden“, zitiert Reuters einen Taliban-Beamten, der anonym bleiben wollte.

Die Taliban haben zudem vor, so die Quelle, eine große Volksversammlung – Loya Jirga – mit Vertretern der gesamten afghanischen Gesellschaft einzuberufen, um über eine neue Verfassung und die Struktur der künftigen Regierung zu beraten. Zuvor hatten die Taliban angekündigt, eine Konsensregierung bilden zu wollen. Die Übergangsregierung werde laut der Quelle aber ausschließlich aus Taliban-Mitgliedern bestehen."

* Unter anderem von der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit (Armenien, Kasachstan, Kirgistan, Russland, Tadschikistan, Weißrussland) als Terrororganisation eingestuft, deren Tätigkeit in diesen Ländern verboten ist.

Quelle: SNA News (Deutschland)

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