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Gutachten erklärt ungarisches Mediengesetz für illegal

Archivmeldung vom 05.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flagge der Republik Ungarn
Flagge der Republik Ungarn

Das seit Monaten umstrittene ungarische Medienrecht stößt auch nach seiner Überarbeitung auf schwerwiegende Bedenken bei namhaften Juristen. Das von der rechtskonservativen Fidesz-Partei nach massiver Kritik aus dem In- und Ausland abgeschwächte Gesetzespaket verstoße nach wie vor gegen europäisches Recht, moniert ein noch unveröffentlichtes Gutachten des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht, das der "Frankfurter Rundschau" vorliegt.

Durch die oft vagen und willkürlichen Bestimmungen könnten Journalisten von kritischer Berichterstattung abgehalten und eingeschüchtert werden, heißt es in der Studie. Nach Ansicht der Gutachter um den Heidelberger Europarechtler Armin von Bogdandy ist auch die Light-Version höchst problematisch. Zwar gelte die Verpflichtung des Gesetzgebers zu "ausgewogener Berichterstattung" mittlerweile nur noch für Rundfunk und Fernsehen. Gleichwohl würden Medien dadurch erheblich in ihrer inhaltlichen Programmgestaltung beeinträchtigt. Was als "ausgewogen" zu werten sei, liege allein im Ermessen staatlicher Stellen. Die Einmischung müsse sich "im Verhältnis zum beabsichtigten Ziel" bewegen, betonen die Juristen und äußern die Sorge, dass Ungarns neugeschaffener Medienrat sich "politisch instrumentalisieren lassen" werde, um missliebige Berichterstattung zu verhindern.

Sehr kritisch bewertet das Gutachten auch die Paragrafen zum Informanten- und Quellenschutz. Hier lasse das Gesetz die unbedingt notwendige Genauigkeit vermissen, wird bemängelt. Was bedeute es konkret, wenn Recherchen die "öffentliche Ordnung" oder die "nationale Sicherheit" bedrohen könnten? Journalisten würden durch derart schwammige Begriffe eingeschüchtert und ihrer "Wächter-Funktion" beraubt, warnen die Heidelberger Juristen. Das Gesetz weise "klare Verletzungen des Unionrechts" auf, dem die EU-Kommission "in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge entgegenwirken" müsse, sagte von Bogdandy der "Frankfurter Rundschau". Die Europäische Union sei "inzwischen auch zu einer Grundrechtsgemeinschaft geworden".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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