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In Österreich gibt`s jetzt die 2,5G-Regel

Archivmeldung vom 30.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Österreichisches Parlament: Sitzungssaal des Nationalrates
Österreichisches Parlament: Sitzungssaal des Nationalrates

Foto: Peter Binter
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Während Deutschland noch über 2G oder 3G debattiert, gibt`s in Österreich bald etwas dazwischen: die 2,5G-Regel. Der Unterschied zu 3G ist, dass unter dieser Regel nur PCR-Tests bei den Getesteten anerkannt werden, ansonsten sind aber auch Geimpfte und Genesene mit im Boot.

Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte am Freitag an, dass aus der angekündigten 3G-Regel am Arbeitsplatz, die erst ab 1. November gilt, 14 Tage später schon 2,5G werden soll. "Das heißt, auch hier werden wir mit der 14-tägigen Übergangsfrist, wo noch alternativ FFP2-Masken akzeptiert werden, ab 15. November eine 2,5G-Regelung am Arbeitsplatz machen", sagte Mückstein am Freitagabend in der ORF-Hauptnachrichtensendung "Zeit im Bild". Vorgesehen war die Verschärfung allerdings schon vorher: Wenn nämlich in ganz Österreich 400 Intensivbetten belegt sind, sollten Antigen-Tests nicht mehr als Testnachweis gelten, so der bereits existierende 5-Stufen-Plan. Ungeimpfte sollten dann einen aktuellen PCR-Labortest vorweisen müssen, aus 3G wird also 2,5G.

Stand Freitagabend liegen zwar erst 264 Covid-19-Patienten in den 2.085 österreichischen Intensivbetten, aber der Gesundheitsminister geht davon aus, dass schon Ende nächster Woche die 400er-Marke überschritten wird . Unterdessen hatten viele Bundesländer schon im Alleingang bei Freizeiteinrichtungen die härtere 2G-Regel vorgeschrieben: so müssen Ungeimpfte, die nicht zufällig die Infektion durchgemacht haben, in vielen Fällen draußen bleiben und können sich auch mit keinem Verfahren reintesten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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