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Frankreich legt Plan für europäischen Wiederaufbaufonds vor

Archivmeldung vom 08.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die französische Regierung hat konkrete Pläne für einen europäischen Wiederaufbaufonds ausgearbeitet. Er soll vom kommenden Jahr an bis 2023 mit jährlich 150 bis 300 Milliarden Euro ausgestattet sein, berichtet der "Spiegel" unter Berufung auf ein Papier, welches an die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten verschickt wurde.

Aufbringen soll die Mittel demnach die Kommission, indem sie Anleihen auflegt, die von den 27 Mitgliedstaaten verbürgt werden. Die Haftung der Staaten richtet sich dabei nach ihrem Anteil am gemeinsamen Bruttoinlandsprodukt. Es handelt sich also nicht um klassische Gemeinschaftsanleihen. Die Verbindlichkeiten sollen bis 2060 zurückgezahlt werden. Die Hilfen aus dem Fonds sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse an bedürftige Länder vergeben werden, nicht als Kredite.

Welches Land die Hilfen in Anspruch nehmen darf, orientiert sich unter anderem an der Zahl der Corona-Opfer, der Entwicklung der Arbeitslosigkeit und dem Einbruch der Wirtschaftsleistung. Der Fonds kann nach den Vorstellungen der Franzosen bei der EU-Kommission angesiedelt sein oder aber als Zweckgesellschaft neben den bestehenden EU-Strukturen etabliert werden. Das Prinzip des Fonds sei es, "die außerordentlichen Kosten dieser einmaligen Krise über einen langen Zeitraum zu glätten", heißt es in dem Konzept. Derzeit erarb eitet EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen einen Plan, der auf dem künftigen Mehrjahreshaushalt von 2021 bis 2027 aufbauen soll. Umstritten ist vor allem die Frage, inwieweit die Kommission Gelder, die jenseits des klassischen Haushalts ausgegeben werden, als Zuschüsse vergeben darf, und auf welche Rechtsgrundlage sie sich stützen kann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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