Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Europäischer Stabilitätsvertrag: Berlin setzt sich bei Sanktionen durch

Europäischer Stabilitätsvertrag: Berlin setzt sich bei Sanktionen durch

Archivmeldung vom 20.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Bundesregierung hat mit ihrer Kritik an einer Aufweichung des vereinbarten europäischen Stabilitätsvertrages eine Neufassung der Beschlussvorlage erreicht. In dem Entwurf, der am Donnerstagnachmittag fertig gestellt wurde, sind für Verletzungen der Stabilitätsregeln Sanktionen vorgesehen, "zahlbar an den Europäischen Stabilitätsmechanismus" (ESM), wie es in dem Dokument heißt, das "Welt Online" vorliegt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könne für ein Mitgliedsland als Strafe "einen Pauschalbetrag festlegen oder eine den Umständen angemessene Strafe, die 0,1 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts nicht überschreitet", heißt es weiter. Dieser Absatz fehlte bislang, obwohl sich die Staats- und Regierungschefs im Dezember genau darauf geeinigt hatten: Im Entwurf vom Dienstag vergangener Woche waren keine Strafen vorgesehen, wenn ein Mitgliedsland sich nicht an die Vorgaben des Pakts hält. Deutschland hatte sich danach für diese Möglichkeit ausgesprochen.

"Deutschland wiederholt den Fakt, dass Sanktionen auferlegt werden sollen, wenn sich ein Mitgliedsstaat nicht an die Entscheidung des Gerichts hält", so heißt es im Protokoll einer Verhandlungsrunde, deren Ergebnis die Mitarbeiter des Europäischen Rates nun in eine Tischvorlage für die Finanzminister verwandelt haben. Sie wollen am kommenden Montag und Dienstag über den Vertrag beraten, bevor sich am 30. Januar die Staats- und Regierungschef damit befassen werden.

In anderen Punkten hat die deutsche Kritik nicht verfangen: So sind die Unterzeichnerländer ausweislich des Dokuments weiterhin nicht verpflichtet, Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in ihre nationalen Verfassungen aufzunehmen. Die Defizitvorgaben sollten nur "möglichst verfassungsrechtlich" festgeschrieben werden, heißt es in dem englischen Text.

Zeitung: Fiskalpakt legt Geldstrafen für Schuldensünder fest

Die Arbeitsgruppe der Euro-Länder und EU-Kommission haben sich auf einen neuen Vertragsentwurf zum Fiskalpakt geeinigt. Nach Informationen der "Rheinischen Post" soll der dauerhafte Euro-Rettungsfonds ESM Hilfsgelder nur an solche Staaten auszahlen, die den Pakt auch unterzeichnen. Damit brachte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine zentrale Forderung durch. Setzt sich eine Regierung dem Verdacht aus, die geplanten nationalen Schuldenbremsen nicht einzuführen, soll sie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden können. Länder, die die Urteile des EuGH nicht umsetzen, müssen mit einer Geldstrafen von bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes rechnen. Die Summen sollen in den Rettungsfonds ESM fließen. Das Europäische Parlament setzte sich mit seiner Forderung durch, den Fiskalpakt innerhalb einer Frist von maximal fünf Jahren in reguläres EU-Recht zu überführen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte hinaus in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige