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Von der Leyen pocht auf Priorität des EU-Rechts

Archivmeldung vom 19.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Europäische Armee der EU...
Die Europäische Armee der EU...

Bild: Eigenes Werk /OTT

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen pocht im Rechtsstreit zwischen Warschau und Brüssel auf die Priorität des EU-Rechts. Sie sei "zutiefst besorgt", sagte die CDU-Politikerin am Dienstag im EU-Parlament in Straßburg.

Das jüngste Urteil des polnischen Verfassungsgerichts stelle die Grundlagen der Europäischen Union infrage. "Es ist eine unmittelbare Herausforderung der Einheit der europäischen Rechtsordnung." Nur eine gemeinsame Rechtsordnung ermögliche gleiche Rechte, Rechtssicherheit, gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten und daraus resultierend gemeinsame Politik. "Dies ist das erste Mal, dass ein Gericht eines Mitgliedstaats feststellt, dass die EU-Verträge nicht mit der nationalen Verfassung vereinbar sind", fügte von der Leyen hinzu.

Für das polnische Volk habe dies "schwerwiegende Folgen". Denn das Urteil wirke sich unmittelbar auf den Schutz des Justizwesens aus. "Das Urteil untergräbt den in Artikel 19 des Vertrags garantierten Schutz der richterlichen Unabhängigkeit in der Auslegung des Europäischen Gerichtshofs." Ohne unabhängige Gerichte seien Menschen weniger geschützt und folglich ihre Rechte in Gefahr. "Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werde", so die EU-Kommissionspräsidentin weiter. Die Kommission werde deshalb handeln. Optionen seien ein Vertragsverletzungsverfahren sowie der Konditionalitätsmechanismus und andere finanzielle Instrumente. "Die polnische Regierung muss uns jetzt erklären, wie sie die europäischen Gelder schützen will - angesichts dieses Urteils ihres Verfassungsgerichts", so von der Leyen. Das Verfahren nach Artikel 7 sei eine weitere Option. "Es ist das stärkste Instrument des Vertrags. Und wir müssen es erneut anwenden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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