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Gutachten: Untersuchungsausschuss kann Snowden zur NSA-Affäre befragen

Archivmeldung vom 29.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Edward Snowden, 2013
Edward Snowden, 2013

Foto: Laura Poitras / Praxis Films
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Laut einem der "Welt" vorliegenden Gutachten des Bundestags könnte der NSA-Enthüller Edward Snowden trotz eines Auslieferungsabkommens zwischen der EU und den USA als Zeuge vor einen Untersuchungsausschuss in Deutschland geladen werden. Voraussetzung wäre ein Aufenthaltstitel, da Snowden kein EU-Bürger ist und seit dem Entzug seines Passes als staatenlos gilt.

Dieser Aufenthaltstitel kann laut dem Gutachten, das die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte, nicht nur aus völkerrechtlichen und humanitären Gründen erteilt werden, sondern auch zur "Wahrung politischer Interessen" der Bundesrepublik.

Zuständig für die Entscheidung ist das Bundesinnenministerium. Glaubt man den einschlägigen Gesetzeskommentaren, hätte es dabei einen relativ großen Spielraum. Beschließt der Untersuchungsausschuss, Snowden als Zeugen zu laden, ist das Bundesinnenministerium sogar verpflichtet, diesem eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Selbst wenn Snowden nicht nach Deutschland kommt, muss auf eine Befragung nicht verzichtet werden: Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses könnten entweder selbst nach Russland reisen und Snowden befragen oder einen Mitarbeiter der dortigen deutschen Vertretung mit der Befragung beauftragen. Auch zur Auslieferung Snowdens wäre die deutsche Regierung nicht unbedingt verpflichtet. Eine Auslieferung kann laut einem bilateralen Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und den USA verweigert werden, wenn der Beschuldigte nach deutschem Recht eine politische oder militärische Straftat begangen hat oder wenn der Auslieferung die öffentlichen Ordnung oder anderen "wesentlichen Interessen" der Bundesrepublik entgegenstehen. Das geht aus einem zweiten Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hervor.

Linken-Chef Bernd Riexinger ist zuversichtlich, dass Snowden als Zeuge geladen wird: "Natürlich wird Snowden vor den Untersuchungsausschuss geladen", sagte er der "Welt". "Drei von vier Bundestagsparteien sind dafür. Sein Name wird auf der Zeugenliste stehen."

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) hatte am Wochenende in der "Welt am Sonntag" erklärt, Snowden könne in Deutschland kein Asyl gewährt werden: "Amerika ist eine Demokratie, und nach geltendem Recht müssten wir ihn an die Vereinigten Staaten ausliefern."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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