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Der Bundestrojaner in Österreich ist verfassungswidrig - PIRATEN Hessen begrüßen das Urteil

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Im Juli 2019 reichte die Piratenpartei Hessen eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Hessentrojaner" ein.[1] Eine Schadsoftware, mit der die Polizei Daten auf mobilen Endgeräten oder PCs mitzeichnen kann.

In Österreich plante die türkis-blaue Regierung Ähnliches im Rahmen ihres "Sicherheitspakets". Vergangenen Mittwoch erklärte das österreichische Verfassungsgericht einen Großteil dieser Gesetzesmaßnahmen als verfassungswidrig - darunter auch den Bundestrojaner.

"Ich freue mich sehr, dass in unserem Nachbarland das Verfassungsgericht den Bundestrojaner verbietet", sagt der politische Geschäftsführer der PIRATEN Hessen, Matthias Pfützner. "In Deutschland haben wir ebenso entsprechende Verfahren eingereicht. Sie sollen nicht nur bei uns zu den gleichen Ergebnissen führen, sondern europaweit Auswirkungen haben."

"Die Sicherheitspolitik muss die Privatsphäre achten", ergänzt Gregory Engels, einer der Beschwerdeführer der PIRATEN Hessen. "In ihr darf es nicht nur um das gehen, was technisch möglich, sondern, was anständig ist. Ein Trojaner ist es nicht."

[1] http://ots.de/y1Mboi

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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