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Bundesanwaltschaft beginnt nach Anzeige von Exilanten aus Weißrussland "Beobachtung" von Lukaschenkos Regierung

Archivmeldung vom 26.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof  in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Bundesanwaltschaft)

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt nach einer Anzeige belarussischer Exilanten zwar nicht gegen Alexander Lukaschenko - allerdings wurde beim Generalbundesanwalt (GBA) zu den Gewaltexzessen in Belarus ein "Beobachtungsvorgang" angelegt. Das erfuhr der "Tagesspiegel" aus Justizkreisen.

Der "Beobachtungsvorgang" gilt als Vorstufe eines formalen Verfahrens und könnte Ermittlungen gegen Minsker Beamte vorbereiten. Zudem werde der GBA dann schneller gegen Lukaschenko ermitteln können, wenn dieser nicht mehr im Amt ist, heißt es. Amtierende Staatsoberhäupter genießen weitgehend Immunität.

Im dem vom GBA beobachteten Fall geht es um eine Anzeige von Anfang Mai, die vier Berliner Anwälte im Namen belarussischer Oppositioneller gestellt hatten. Die Anwälte vertreten zehn Männer, die nach Protesten im Sommer 2020 inhaftiert wurden: "Währenddessen", so die Anzeigesteller, "wurden sie in viel zu engen Zellen oder Transportern eingesperrt und über mehrere Tage körperlich misshandelt, gedemütigt, bedroht, beleidigt und auf andere Weise entwürdigt."

Dass die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe den Vorgang nun als "Beobachtungsfall" einstuft, bestätigte einer der Anwälte, Onur Özata, dem "Tagesspiegel". "Der Angriff auf die zivile Luftfahrt vor einigen Tagen zeigt einmal mehr, dass Lukaschenko ein kriminelles Regime führt", sagte Özata auf Anfrage. "Wir erwarten, dass die Bundesanwaltschaft formale Ermittlungen aufnimmt - auch wegen der Polizeigewalt bei den Protesten vergangenen Sommer."

Die Anwälte argumentierten, dass der GBA die Taten in Belarus nach dem Weltrechtsprinzip verfolgen kann - demnach können bestimmte Verbrechen auch geahndet werden, wenn die Tat in einem anderen Land stattfand und Täter sowie Opfer keine Bundesbürger sind.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)


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