Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen AfD im EU-Parlament fordert von der EZB Korrektur in der Geldpolitik

AfD im EU-Parlament fordert von der EZB Korrektur in der Geldpolitik

Archivmeldung vom 09.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gunnar Beck (2020)
Gunnar Beck (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD-Delegation im EU-Parlament hat am 4. Juni 2020 gefordert, die EZB solle die Verhältnismäßigkeit der erheblichen fiskal- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen zu den geldpolitischen Zielen des PSPP-Anleihekaufprogramms offen darlegen, wie dies im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 festgestellt worden war.

Anlässlich des geldpolitischen Dialogs im ECON-Ausschuss für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments brachte die EZB-Präsidentin Christine Lagarde allerdings zum Ausdruck, dass sie sich offensichtlich nicht vom Urteil aus Karlsruhe angesprochen fühlt.

Für den währungspolitischen Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, Gunnar Beck, ist die Darlegung der Verhältnismäßigkeit der geldpolitischen Maßnahmen gegenüber den Mitgliedsstaaten allerdings eine unabdingbare Voraussetzung, weil damit erhebliche wirtschaftspolitische Auswirkungen einhergehen:

,,Lagarde hat erklärt, dass sie sich dem Bundesverfassungsgericht gegenüber gar nicht verpflichtet fühlt, die Geldpolitik der EZB zu erklären. Rechenschaftspflichtig sieht sie sich allein gegenüber europäischen Institutionen. Damit bleibt weiterhin unklar, ob, und wenn ja, wie die EZB auf das Karlsruher Urteil vom 5. Mai reagieren wird. Selbst in Bezug auf den von mir aufgezeigten Ausweg einer Stellungnahme im Rahmen des EZB Strategic Review ließ Lagarde offen, ob sie dies zur Grundlage für einen neuen EZB-Ratsbeschluss machen werde, wie vom Verfassungsgericht gefordert“.

Die Darlegung der Verhältnismäßigkeit der erheblichen fiskal- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen zu den geldpolitischen Zielen des PSPP-Anleihekaufprogramms ,,böte die Grundlage für einen neuen EZB-Ratsbeschluss zum PSPP (Public Sector Purchasing Programme), mit dem die EZB Klarheit schaffen könnte, ob Erlöse aus fällig werdenden Anleihen unbefristet reinvestiert und die EZB fortan beim PSPP Anleihen wieder nach Maßgabe des Kapitalschlüssels kaufen wird, und des Weiteren ihre Exit-Strategie für die PSPP und PEPP-Programme darlegen könne. Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 5. Mai, Randziffer 234 und 235, insbesondere gefordert, der EZB-Rat solle ,in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegen, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen.’“

Quelle: AfD Deutschland

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte faser in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige