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Putin schlägt keine strafrechtliche Verfolgung wegen Bagatelldelikten vor

Archivmeldung vom 24.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wladimir Putin (2018)
Wladimir Putin (2018)

Foto: Kremlin.ru
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der russische Präsident Wladimir Putin hat der Staatsduma (Parlamentsunterhaus) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Liste der Verbrechen, deren gerichtliche Ahndung unter der Bedingung einer Schadenersatzleistung eingestellt werden darf, erweitert. Der Vorstoß soll das Geschäftsklima im Lande verbessern, schreibt das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter ist auf der deutschen Webseite zu lesen: "Es handelt sich um geringfügige Straftaten wie Betrug, vorsätzlichen Vertragsbruch, Plagiat, Verstöße gegen das Erfinder- bzw. Patentrecht, Hinterziehung, Unterschlagung, Vertrauensmissbrauch und sonstige Rechtsverletzungen dieser Art.

Aus der Novelle geht außerdem hervor, dass Schuldige für die Nichtzahlung von Löhnen, Renten oder Studienbeihilfen von der strafrechtlichen Verantwortung befreit werden können, wenn sie ihr Vergehen zum ersten Mal begangen und ihre Verschuldung getilgt bzw. eine Entschädigung bezahlt haben.

Der Gesetzentwurf zielt laut dem dazugehörigen Erläuterungsschreiben darauf ab, im Land weiterhin ein günstiges Geschäftsklima zu gestalten, die Risiken unternehmerischer Tätigkeit zu reduzieren und zusätzliche Garantien für den Schutz von Unternehmern vor unbegründeter Strafverfolgung zu geben."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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