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Schweizer Bundesregierung will kein "drittes Geschlecht"

Archivmeldung vom 23.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
LGBT+ / Regenbogenflagge (Symbolbild) Bild: Legion-media.ru
LGBT+ / Regenbogenflagge (Symbolbild) Bild: Legion-media.ru

In der Schweiz gibt es im sogenannten Personenstandsregister bis jetzt nur zwei Geschlechter. Dabei soll es auch bleiben. Der Bundesrat, die Schweizer Bundesregierung, sieht die Voraussetzungen für die Einführung eines "dritten Geschlechts" als nicht erfüllt an. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Die Schweizer Bundesregierung hat sich am Mittwoch gegen die Einführung eines sogenannten "dritten Geschlechts." ausgesprochen. Das binäre Geschlechtermodell sei in der schweizerischen Gesellschaft nach wie vor stark verankert, erklärte der Bundesrat seine Entscheidung. Eine Änderung des Status quo hält die Regierung augenblicklich für nicht sinnvoll.

Bisher ist es in der Schweiz Praxis, dass Personen ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt im sogenannten Personenstandsregister als "männlich" oder "weiblich" eingetragen werden. Nicht zulässig ist, den Eintrag offen zu lassen oder eine weitere Geschlechtskategorie zu wählen.

Nachdem Bundesratsbeschluss wird das auch in Zukunft so bleiben. Eine Veränderung des gültigen Modells hält der Bundesrat nicht für sinnvoll. Zudem ziehe eine Änderung des binären Geschlechtermodells eine Vielzahl von rechtlichen Anpassungen bei Bund und Kantonen nach sich, so die Regierung weiter.

Unter anderem müsste auch die Schweizer Bundesverfassung angepasst werden. Die Verfassung hat zum Beispiel keine Regelung beim Wehr- oder Ersatzdienst für Personen, die keinen Geschlechtseintrag haben oder die mit einem anderen Geschlecht als männlich oder weiblich im Register eingetragen sind.

Zudem müssten nach einer Anpassung zahlreiche weitere Register angepasst werden. Darunter auch die Statistikerhebung. Auch befand der Bundesrat, dass die Auswirkungen eines neuen Geschlechtermodells in der Gesellschaft noch nicht ausreichend diskutiert worden seien.

Die sei jedoch die Voraussetzung für die Einführung eines "dritten Geschlechts" oder den generellen Verzicht auf den Geschlechtseintrag. Diese Haltung teile laut dem Beschlussbericht des Bundesrats auch die Nationale Schweizer Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) in einem Bericht aus dem Jahr 2020.

Darin halte Ethikkommission fest, dass die heutige Regelung und Praxis zwar unbefriedigend seien, aber vor einer Änderung zunächst die gesellschaftlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssten."

Quelle: RT DE

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