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TTIP: Reformvorschlag der EU-Kommission zu ISDS ist "alter Wein in neuen Schläuchen"

Archivmeldung vom 17.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Hiksch, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Uwe Hiksch, on Flickr CC BY-SA 2.0

Vor der in der kommenden Woche beginnenden zwölften Verhandlungsrunde des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) in Brüssel hat Hubert Weiger, der Vorsitzende des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), den Reformvorschlag für das Investor-Staat-Streitschlichtungssystem (ISDS) der EU-Kommission kritisiert.

Weiger: "Der Vorschlag der EU-Kommission ist alter Wein in neuen Schläuchen. Hier wird als Richtungswechsel verkauft, was am Grundsatzproblem nichts ändert. Die Konzerne behalten Sonderklagerechte, mit denen sie gesetzgeberische oder staatliche Maßnahmen aushebeln können, ohne an ökologische oder soziale Standards gebunden zu sein."

Zwar reagiere der Vorschlag der EU-Kommission auf von Nichtregierungsorganisationen geäußerte Kritik an der Investor-Staat-Streitschlichtung. So sollen die Streitverfahren nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Laut EU-Kommission enthalte der Reformvorschlag außerdem Regeln, um Gesetze zum Schutz der Verbraucher und der Umwelt von Investorenklagen auszunehmen. Diese Regelungen seien jedoch viel zu schwammig formuliert.

"Der Umwelt- und Verbraucherschutz soll auch künftig hinter den Gewinninteressen von Unternehmen zurückstehen. Im Gegensatz zu einheimischen Firmen und Privatpersonen können ausländische Konzerne weiterhin nationales Recht umgehen und Regierungen auf hohe Schadensersatzsummen verklagen. Jedes auf nationaler, Landes- oder kommunaler Ebene erlassene Gesetz kann dann Anlass für eine Klage sein", sagte Weiger.

"Das System der Investor-Staat-Streitschlichtung hat sich überlebt. Viele Großkonzerne benutzen es, um demokratisch legitimierte Entscheidungen in ihrem Sinne zu verändern oder zu blockieren. Die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg ist dafür nur ein Beispiel. Die Vorschläge der EU-Kommission ändern daran leider nichts", sagte der BUND-Vorsitzende.

Anstatt Konzernen mehr Rechte zu geben, sollten sich die EU-Kommission und die deutsche Bundesregierung für international verbindliche ökologische und soziale Pflichten für Unternehmen einsetzen. Davon sei weder beim Handelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA noch bei CETA zwischen EU und Kanada die Rede, so Weiger.

Eine BUND-Analyse zur Ablehnung des ISDS-Reformvorschlags der EU-Kommission finden Sie im Internet unter: www.bund.net/isds

Quelle: BUND (ots)

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