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Rechtswidrige Datenübermittlung im GASIM

Archivmeldung vom 28.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht erhebliche Rechtsverstöße bei der Übermittlung von Daten im Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM). Das geht aus dem Kontrollbericht des Datenschutzbeauftragten hervor, der dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" exklusiv vorliegt.

Im GASIM kooperieren seit Mai 2006 Bundespolizei, Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt. Die Behörden tauschen Daten und Erkenntnisse mit dem Ziel aus, illegale Migration zu bekämpfen. "Report Mainz" hatte bereits im September 2008 über die fragwürdige Praxis der Datenübermittlung im GASIM berichtet und aus internen Papieren zitiert. Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum bezeichnete die Zusammenarbeit damals als verfassungswidrig. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte dies zum Anlass genommen, im November 2008 eine Prüfung des Zentrums vorzunehmen. Dabei wurden laut Schaar "teilweise sehr kritisch zu beurteilende Sachverhalte festgestellt". In vielen Fällen fehle die Rechtsgrundlage für die Übermittlung von personenbezogenen Daten zwischen den Behörden.

Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Rechtswidrig mangels Rechtsgrundlage sind [...] die Datenübermittlungen der Bundespolizei an den BND." Auch der BND hätte in mehreren Fällen keine Daten an den Verfassungsschutz, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit weiterreichen dürfen. "Erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken" äußert Schaar zudem im Hinblick auf die Praxis der Datenübermittlungen des BKA an den BND im GASIM. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien in den untersuchten Fällen nicht gegeben gewesen. Bei der Weitergabe von Informationen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an die Bundespolizei und andere Behörden fehle es am Vorliegen eines Ersuchens im Einzelfall. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hätte dem Bericht zufolge in mehreren Fällen keine Daten an andere Behörden übermitteln dürfen.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen Wolfgang Wieland erklärte zu dem Bericht gegenüber "Report Mainz": "Dem Bericht des Bundesdatenschutzbeauftragten zufolge geht es im GASIM zu wie in einem datenschutzrechtlichen Tollhaus." Wieland fordert einen "umgehenden Stopp", der "illegalen Praxis" im GASIM, "nicht zuletzt im Hinblick auf mögliche negative Rückwirkungen auf Strafprozesse, die sich aus der rechtswidrigen Datenübermittlungspraxis im GASIM ergeben könnten." Der Bericht des Datenschutzbeauftragten erschüttere die Arbeitsweise des GASIM in seinen Grundfesten.

Die Behörden haben bis zum 15. Juni Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Erst dann wird der Bundesdatenschutzbeauftragte eine abschließende Bewertung vornehmen. So lange wollte sich Schaar gegenüber "Report Mainz" nicht äußern.

Quelle: SWR

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