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Bundestagsjuristen zweifeln an Brexit-Deal

Archivmeldung vom 06.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: D Smith, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: D Smith, on Flickr CC BY-SA 2.0

Das im Februar bei einem EU-Gipfel mit Großbritannien vereinbarte Reformpaket steht rechtlich auf wackeligen Beinen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Linksfraktion, das dem "Handelsblatt" vorliegt. Die mit der EU vereinbarten Maßnahmen sollen demnach auch dazu dienen, die Briten von einem Brexit abzuhalten.

Die EU hatte den Briten eingeräumt, Kindergeld an Gastarbeiter aus Europa am Niveau des Herkunftslands zu bemessen, wenn das Kind dort lebt. Die Bundestagsjuristen halten das Vorhaben jedoch für rechtlich bedenklich. "Eine Beschränkung auf EU-ausländische Arbeitnehmer und deren in anderen Mitgliedstaaten wohnhafte Kinder dürfte kaum zu rechtfertigen und daher als unzulässige offene Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anzusehen sein", heißt es in der Expertise.

Sprich: Was für Polen oder Rumänen gilt, müsste dann auch für Amerikaner oder Japaner gelten. Auch müsse das "Exportprinzip" beachtet werden. Dieses stehe zwar "einer Einschränkung der Mitnahme von Familienleistungen in andere Mitgliedstaaten nicht per se entgegen", urteilen die Juristen.

Ob die Kindergeldanpassung mit EU-Recht vereinbar sei, könne aber erst entschieden werden, wenn die Kommission ihren Entwurf zur Änderung der Verordnung vorgelegt habe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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