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Kölner Völkerrechtler Kreß kritisiert Trump-Drohungen gegen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Archivmeldung vom 29.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
USA Flagge zerfetzt: Eine Kriegsnation in Schwierigkeiten (Symbolbild)
USA Flagge zerfetzt: Eine Kriegsnation in Schwierigkeiten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß warnt vor den Folgen der Drohungen des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. "Die Konsequenzen einer Einstufung als gefährliche Person sind so weitreichend, dass gelegentlich von deren 'zivilem Tod' gesprochen worden ist", schreibt der international hoch renommierte Jurist in einem Gastbeitrag für den "Kölner Stadt-Anzeiger".

Trump habe die Einschüchterung von Bediensteten als Form der Auseinandersetzung mit dem - von den USA nicht anerkannten - Gericht gewählt, schreibt Kreß. "Im Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs heißt es, die Einschüchterung von Bediensteten mit dem Ziel, diese zu veranlassen, ihre Pflichten nicht wahrzunehmen, sei eine Straftat gegen die internationale Rechtspflege."

Mit seinem Dekret stelle Trump zudem den zur Ahndung von Völkermorden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskriegen berufenen Weltstrafgerichtshof im US-amerikanischen Recht "auf eine Stufe etwa mit transnationalen Terrororganisationen und mit Vereinigungen, die sich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen verschrieben haben", moniert Kreß, der auch Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Universität zu Köln ist. Die USA sehen Ermittlungen des Haager Tribunals wegen möglicher Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan als Verletzung ihrer nationalen Souveränität. Nach Kreß' Darstellung jedoch "widerspricht die vertraglich definierte Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs keiner Norm des Völkerrechts, ja sie bleibt sogar hinter dem zurück, was völkerrechtlich zulässig ist".

Die Völkerstraftaten, zu deren Ahndung der Gerichtshof ins Leben gerufen wurde, berührten die internationale Gemeinschaft als Ganzes. Kreß stuft Trumps Vorgehen im Kern als Machtdemonstration ein. "Der Gerichtshof kann vor dieser nicht zurückweichen, ohne dass seine Integrität schwersten Schaden nähme. Vor allem denjenigen Bediensteten der Anklagebehörde, die in der Situation Afghanistan ermitteln, wird es Hingabe und Mut abverlangen, der US-Drohung standzuhalten." Bis zur US-Präsidentschaftswahl bleibe "wohl nur die Hoffnung, dass es nicht zum Äußersten kommen wird."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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