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Heil legt Gesetzentwurf zur Reform der EU-Entsenderichtlinie vor

Archivmeldung vom 15.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Hubertus Heil (2018)
Hubertus Heil (2018)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Löhne und Arbeitsbedingungen von nach Deutschland entsandten EU-Arbeitnehmern verbessern. Das "Handelsblatt" berichtet über einen entsprechender Referentenentwurf aus seinem Haus, mit dem die Reform der EU-Entsenderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Demnach haben entsandte Arbeitnehmer künftig nicht nur Anspruch auf Mindestlöhne, sondern auch andere in bundesweiten Tarifverträgen geregelte Entlohnungsbestandteile wie Zulagen, Zuschläge oder Gratifikationen. Bei der Grundvergütung kann es je nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung bis zu drei Abstufungen geben. Der Entwurf sieht darüber hinaus Mindeststandards bei der Unterbringung entsandter Arbeitnehmer vor. Müssen entsandte Arbeitnehmer innerhalb Deutschlands von Einsatzort zu Einsatzort reisen, sollen sie die Reise- und Unterbringungskost en nicht selbst tragen müssen. Kurze Dienstreisen etwa für Messebesuche oder Erstmontageeinsätze sind ausgenommen. Die Mitte 2018 in Kraft getretene Reform der EU-Entsenderichtlinie muss bis Ende Juli 2020 in nationales Recht umgesetzt sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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