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Juristen erwägen Klage gegen die namibische Regierung

Archivmeldung vom 07.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Der namibische Anwalt Patrick Kauta erwägt eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Namibia, um die Gemeinsame Erklärung zwischen Deutschland und Namibia zum Völkermord an den Herero und Nama vor mehr als 110 Jahren zu kippen. Darüber berichtet die in Berlin erscheinende Zeitung "nd.DerTag" in ihrer Online-Ausgabe.

In ihrer derzeitigen Form sei die Erklärung "nicht im Einklang mit der Verfassung, sie verletzt die Menschenrechte und das Völkergewohnheitsrecht", heißt es in einem Brief an den Generalstaatsanwalt von Namibia, der "nd.DerTag" vorliegt. Darin fordert Kauta eine Zusicherung, dass das letzte Wort über die Gemeinsame Erklärung beim Parlament liegen werde. "Ich will sicherstellen, dass alle Parteien zusammenkommen und von Anfang an in gutem Glauben und auf gleicher Augenhöhe verhandeln", sagte Kauta gegenüber "nd.DerTag".

Kauta wirft der namibischen Regierung vier Rechtsverstöße vor: Indem die namibische Regierung in geheimen Verhandlungen mit der deutschen Regierung zugesichert habe, die finanziellen Forderungen seien auch für künftige Generationen abgeschlossen, habe sie ihre verfassungsgemäßen Befugnisse überschritten. Der Ausschluss der Ovaherero und Nama als Verhandlungspartner widerspreche dem Völkerrecht, das indigenen Völkern zusichert, über Entscheidungen betreffend ihrer Rechte eingebunden zu werden. Eine beratende Funktion, wie von der namibischen Regierung vorgesehen, werde dem nicht gerecht. Außerdem verstoße die namibische Regierung mit der Anerkennung des Genozids als "Völkermord nach heutigem Maßstab" gegen ihre verfassungsgemäßen Pflichten, gegen die Reproduktion von Rassismus vorzugehen. In der Erklärung heißt es wörtlich: "Die Bundesregierung erkennt an, dass die in Phasen des Kolonialkrieges verübten abscheulichen Gräueltaten in Ereignissen gipfelten, die aus heutiger Perspektive als Völkermord bezeichnet würden."

Faktisch bedeutet das, dass die Bundesregierung die damalige rassistische Unterteilung von Völkern in zivilisierte und unzivilisierte zugrunde lege, erklärt die Völkerrechtsexpertin Karina Theurer, die Patrick Kauta auf diesem Gebiet berät. Die Antwort des Generalstaatsanwalts liegt "nd.DerTag" ebenfalls vor. Darin weist er die Argumente der Kanzlei als "böswillige Behauptungen" zurück und droht Kautas Klient*innen mit Strafzahlungen. Theurer erklärt sich das so: "Sie stehen mit dem Rücken zur Wand und wollen uns Angst machen."

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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