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DGVN: Wichtiges Signal zur friedlichen Streitbeilegung durch UN-Gericht

Archivmeldung vom 07.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach dem Beitritt zu den Vereinten Nationen 1973 und der damit verbundenen Ratifikation des Statuts des Internationalen Gerichtshofs hat die Bundesregierung vor wenigen Tagen (am 1. Mai 2008) für die Bundesrepublik Deutschland als 19. EU-Mitgliedstaat die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) generell und im Voraus anerkannt.

Das hat zur Folge, dass sie Rechtsstreitigkeiten mit allen anderen 65 Staaten, die ebenfalls eine solche Unterwerfungserklärung abgegeben haben, vor dem IGH austragen kann; anders als bisher ist die Zuständigkeit des IGH also nicht mehr auf Streitigkeiten beschränkt, die ihm in speziellen Verträgen zur Entscheidung zugewiesen worden sind.

Die deutsche Unterwerfungserklärung hat eine hohe Bedeutung. Sie zeugt vom berechtigten Vertrauen, das die Bundesrepublik dem IGH als dem Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (und damit den Vereinten Nationen insgesamt) entgegenbringt. Sie verleiht dem vielfältig geäußerten Bekenntnis Deutschlands zum Völkerrecht und der Bedeutung der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten Glaubwürdigkeit. Die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) hat eine solche generelle Unterwerfungserklärung seit langem gefordert. Die DGVN begrüßt es daher sehr, dass dieser wichtige und überfällige Schritt jetzt - nach 35 Jahren UN-Mitgliedschaft erfolgt ist.

Bedauerlich ist, dass die deutsche Unterwerfungserklärung zwei besonders sensible Bereiche - den Einsatz deutscher Streitkräfte im Ausland sowie die Nutzung deutschen Staatsgebiets für militärische Zwecke - von der Zuständigkeit des IGH ausnimmt. Zwar ist es keinem Staat verwehrt, eine generelle Unterwerfungserklärung durch derartige "Streitkräfte-Vorbehalte" einzuschränken. Die deutschen Vorbehalte jedoch erwecken den Eindruck, als scheue die Bundesrepublik in militärischen Fragen die juristische Auseinandersetzung. Das erscheint unnötig: Ein am Völkerrecht orientierter Staat muss die Gerichtsbarkeit des IGH nicht fürchten; dies gilt auch im militärischen Bereich.

Trotz dieses Einwands sieht die DGVN in der Unterwerfungserklärung aber ein wichtiges völkerrechtspolitisches Signal Deutschlands.

Quelle: DGNV

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