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Gegen nationalen Recht: EU schützt kriminelle Migranten-Schlepper in Ungarn

Archivmeldung vom 16.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Beatrix von Storch (2021)
Beatrix von Storch (2021)

Bild: AfD Deutschland

Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ der Orban-Regierung verstoße gegen EU-Recht, so die EuGH-Richter in Luxemburg (Rechtssache C-821/19).

Das Gesetz von 2018 kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien nicht schutzberechtigt sind. Nach Auffassung der EU-Kommission wird das Recht der Asylbewerber beschnitten, „mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten“. Die EuGH-Richter gaben heute der EU-Kommission Recht.

Beatrix von Storch, stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, erklärt: „Während Polen seine Grenzen gegen illegale Migranten und deren kriminelle Hintermänner verteidigt, unterstützt die EU (Kommission und EuGH) kriminelle Schlepper, indem Ungarn verboten werden soll, Kriminelle als solche strafrechtlich zu verfolgen. Diese Rechtsauffassung des EuGH und der EU-Kommission ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihr Land vor illegaler Masseneinwanderung schützen und kriminelle Menschenhändler und ihre Helfer bekämpfen. Ungarn und Polen, die mit ihrer nationalen Migrationspolitik auch deutschen Interessen dienen, verdienen unsere volle Unterstützung – im Kampf gegen die Masseneinwanderung und deren Freunde in der EU.“

Quelle: AfD Deutschland

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