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EU-Justizkommissarin: Datensparsamkeit ist kein Selbstzweck

Archivmeldung vom 30.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Věra Jourová
Věra Jourová

Foto: Maliepa
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das zu Beginn der Verhandlungen über eine neue EU-Datenschutzverordnung noch zentrale Gebot der Datenminimierung spielt inzwischen offenbar nur noch eine untergeordnete Rolle. EU-Justizkommissarin Vera Jourova betonte in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Datensparsamkeit ist kein Selbstzweck."

Nach ihren Angaben steigt der Wert der persönlichen Daten der Europäer bis 2020 auf fast eine Billion Euro jährlich. Das der Datenminimierung zugrunde liegende Prinzip sei es, dass persönliche Daten von Dritten nur verwendet werden dürfen, wenn sie relevant und notwendig seien, erläuterte Jourova. "Das hindert aber nicht daran, dass Daten weiter genutzt werden, insbesondere für wissenschaftliche Forschungszwecke", so Jourova.

Die neue EU-Datenschutzverordnung werde das ausdrücklich zulassen. EU-Rat, -Parlament und -Kommission ringen derzeit in Brüssel um einen finalen Kompromiss der europäischen Datenschutzreform. Der erste Entwurf wurde 2012 vorgelegt. Die sogenannten Trilog-Verhandlungen sollen noch im Dezember abgeschlossen werden.

Vor allem die deutsche Seite aber spricht sich für eine weitere Schwächung des Prinzips der Datensparsamkeit aus. So kritisierte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) jüngst auf dem IT-Gipfel in Berlin: "Die Minimierung der Daten als oberstes Ziel ist das Gegenteil des Geschäftsmodells von Big Data." Und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte, Europa dürfe sich "die Verwendung von Big Data durch einen falschen rechtlichen Rahmen nicht selbst zerstören".

Auch Jourova betonte, dass "Big Data" eine große Gelegenheit für Unternehmen sei. Wenn diese Geschäftsmodelle aber Erfolg haben sollen und persönliche Daten betroffen seien, spiele auch das Thema Vertrauen eine zentrale Rolle.

"`Big Data`-Analysen beinhalten nicht immer persönliche Daten. Aber, wenn sie es tun, muss das Grundrecht auf Datenschutz respektiert werden", unterstrich die EU-Kommissarin. Die EU-Datenschutzverordnung werde deshalb auch das Konzept der "eingebauten Privatsphäre" enthalten. Das bedeute, dass "Big Data"-Betreiber zu Beginn ihrer Projekte den Datenschutz mit einbauen. "Der Schutz der hohen europäischen Standards beim Datenschutz ist auch eine Geschäftsmöglichkeit, die wir nutzen müssen", sagte die EU-Kommissarin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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