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Bundesregierung macht sich für EU-Leistungsschutzrecht stark

Archivmeldung vom 20.10.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.10.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Bundesregierung hegt Sympathie für ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Das geht aus einer Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, berichtet das "Handelsblatt".

Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Pläne von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger unterstütze, ein EU-weit geltendes Leistungsschutzrecht für Inhalte von Online-Medien mit einer Schutzfrist von zwanzig Jahren einzuführen, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD): "Die Bundesregierung hält es für richtig, die grundsätzliche Frage, wie für einen gerechten Interessenausgleich bei der Wertschöpfung im Internet gesorgt werden kann, auch und vor allem auf europäischer Ebene zu diskutieren."

In diesem Zusammenhang würden derzeit die Regelungsvorschläge der EU-Kommission geprüft. Weiter bedeckt hält sich die Bundesregierung zu dem im März 2013 verabschiedeten und seitdem stark umstrittenen deutschen Leistungsschutzrecht. Lange verwies lediglich darauf, dass das Justizministerium das Gesetz entsprechend der Vorgabe im Koalitionsvertrag "hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele" überprüfe. "Wann das Ergebnis der Evaluierung vorgelegt werden kann, steht derzeit noch nicht fest."

Die Grünen-Medienexpertin Tabea Rößner hielt der Bundesregierung vor, weder eigene Erkenntnisse zu der Problematik des Gesetzes noch Analysen oder Bewertungen dazu in Auftrag gegeben zu haben. "Die Umstände legen den Verdacht nahe, dass die Evaluation eher eine pro forma angelegte und tatsächlich wohl noch sehr dünne Akte sein dürfte", sagte Rößner der Zeitung. "Mir scheint, es wird hier absichtlich schlecht geprüft."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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