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Kujat: Irak-Einsatz der Bundeswehr verfassungsrechtlich bedenklich

Archivmeldung vom 11.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Harald Kujat wird mit der Legion of Merit von Richard Myers ausgezeichnet.
Harald Kujat wird mit der Legion of Merit von Richard Myers ausgezeichnet.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Bundeswehr-Generalinspekteur Harald Kujat hat sich kritisch über den geplanten Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Nordirak geäußert: "Das ist verfassungsrechtlich bedenklich", sagte Kujat dem Radiosender NDR 2.

Es handele sich weder um einen Bündnisfall noch gebe es ein UN-Mandat. "Ich bin überzeugt, dass die Bundesregierung diese Frage klären muss. Die Soldaten müssen eine sichere rechtliche Grundlage für ihren Einsatz haben."

Er fände es deswegen richtig, dass sich der Bundestag jetzt damit befasse. "Worauf man auch bestehen muss, dass ein Einsatz in einem solchen Konfliktgebiet ein Höchstmaß an Sicherheit für die Soldaten gewährleisten muss. Es müssen alle Vorkehrungen getroffen werden, damit unsere Soldaten dort nicht zu Schaden kommen. Das ist die Pflicht der Bundesregierung."

Kujat glaubt, dass Bundeswehrsoldaten auch in Kampfeinsätze verwickelt werden können. Die Entscheidung, ob es dazu kommt, liege nämlich beim Gegner: "Wenn wir in ein Konfliktgebiet gehen, lässt sich das überhaupt nicht ausschließen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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