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Hakenkreuze und Hitlergruß bleiben in der Schweiz erlaubt

Archivmeldung vom 10.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
NSDAP-Parteiabzeichen mit Hakenkreuz
NSDAP-Parteiabzeichen mit Hakenkreuz

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Schweizer Regierung will weiterhin kein Verbot von Nazi-Symbolen. Den Auftrag, ein Verbot per Gesetz zu verankern, lehnte der Bundesrat ab. Es sei hinzunehmen, dass auch anstößige Ansichten vertreten werden dürfen, selbst wenn diese für die Mehrheit unhaltbar seien. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Der Schweizer Bundesrat lehnt ein Verbot von Nazi-Symbolen ab. Damit reagierte er auf eine Motion der Nationalrätin Marianne Binder-Keller von der Partei Die Mitte, vormals CVP. Mit einer Motion kann in der Schweiz ein Parlamentsmitglied von der Regierung fordern, dass diese eine Gesetzesänderung, einen Beschluss nach eidgenössischem, kantonalem oder kommunalem Recht ausarbeitet oder eine bestimmte Maßnahme ergreift. Dieser Auftrag ist jedoch erst verbindlich, wenn ihm das Parlament zustimmt.

In ihrer Motion hatte Binder-Keller gefordert, dass der Bundesrat eine "eigenständige gesetzliche Grundlage schaffen solle, welche die Verwendung von in der Öffentlichkeit bekannten Kennzeichen des Nationalsozialismus, namentlich von Gesten, Parolen, Grußformen, Zeichen und Fahnen, sowie von Gegenständen, welche solche Kennzeichen darstellen oder enthalten, wie Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen oder Abbildungen, in der realen und digitalen Öffentlichkeit verbietet und unter Strafe stellt".

Doch der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab und will lieber auf Prävention statt auf "strafrechtliche Repression" setzen.
Zwar räumte die Regierung ein, dass das "zur Schau Stellen und Instrumentalisieren" von Nazi-Symbolen vor allem etwa für die Opfer des Holocausts "schockierend und sehr belastend" sein könne. Doch, so der Bundesrat in seiner Antwort:

"Jedoch vermag die öffentliche Verwendung rassistischer Symbole ohne Propagandazweck die Menschenwürde und den öffentlichen Frieden nur mittelbar zu beeinträchtigen."

Zudem beruft sich der Schweizer Bundesrat auch auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung. Es sei hinzunehmen, dass auch anstößige Ansichten vertreten werden dürfen, selbst wenn diese für die Mehrheit unhaltbar seien. Die Entscheidung der Regierung stieß beim Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) auf Kritik. Diese Haltung sei nicht nachvollziehbar und unverständlich, schreibt der SIG auf seiner Website. Auf Anfrage der Zeitung 20 Minuten erklärte der SIG-Generalsekretär Jonathan Kreutner:

"Der Bundesrat erkennt die Zeichen der Zeit nicht."

Die Nutzung von Nazi-Symbolen zur politischen Provokation und die einhergehende Demütigung der Opfer werde weiter bagatellisiert, sagte Kreutner. Nazi-Symbole in der Öffentlichkeit seien schon immer ein Problem gewesen, doch, so der Generalsekretär weiter:

"In letzter Zeit, gerade im Zusammenhang von Holocaustvergleichen und der Corona-Pandemie, haben wir jedoch einen neuen Höhepunkt erreicht."

Laut Kreutner griffen Prävention und Aufklärung bei Erwachsenen mit einer gefestigten Ideologie, die bewusst und zielgerichtet Hitlergruß oder Hakenkreuze in der Öffentlichkeit verwendeten, viel zu kurz. Auch die Urheberin der Motion, Binder-Keller, kritisierte die Entscheidung des Bundesrats. Die Regierung gehe auf ihre Forderung nach einer neuen, eigenständigen Gesetzesgrundlage gar nicht ein, so die Politikerin. Und weiter:

"Sie will sich offensichtlich mit der Problematik nicht beschäftigen und ist sich zu wenig bewusst, wie das in der momentanen Stimmung ankommt. Der Hitlergruß und Judensterne, auf denen 'ungeimpft' steht, sind einfach ein No-Go."

Zudem habe sie "von nationalen Präventionsprogrammen gegen Nazisymbolik noch nie etwas gehört"."

Quelle: RT DE

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