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Neue Angriffskrieger in Deutschland

Archivmeldung vom 18.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Wie die CSU am Freitag freudig mitteilte, hat der bayrische Ministerpräsident Edmund Stoiber die Soldaten der neuen, im deutschen Bundesland Bayern stationierten Stryker-Brigade des US-Militärs "willkommengeheißen".

"Bayern bietet den US-Streitkräften optimale Ausbildungs- und Trainingsbedingungen, eine hervorragende Infrastruktur und eine enge und gute Zusammenarbeit", so Stoiber. Allein in Eschenbach solle für etwa 3.600 US-Soldaten und deren Angehörige für rund 300 Millionen Euro die "New Town", eine eigene Gemeinde mit 830 Doppelhaushälften und Reihenhäusern gebaut werden. Insgesamt seien für den Ausbau der beiden Übungsplätze von Grafenwöhr bis zum Jahr 2008 Ausgaben von mehr als einer Milliarde Euro geplant. Die Tatsache, daß das Arsenal in Grafenwöhr das größte in Europa ist, sei ein Beweis für "die hohe Wertschätzung des US-Militärs dür diesen Standort", sagte Stoiber.

Bei dem nun in Vilseck stationierten 2. Regiment der US-Kavallerie handelt es sich um eine "schnelle Eingreiftruppe", deren erklärtes Ziel es ist, möglichst schnell weltweit auf "Krisen reagieren" zu können, was zweifellos nicht weniger bedeutet, als daß es sich hier um eine Einheit handelt, die bei zukünftigen Angriffskriegen mit als erste eingesetzt werden wird. Die Tatsache, daß diese in Deutschland nicht nur geduldet wird, sondern sogar ausdrücklich von Stoiber willkommengeheißen wird könnte die bedingungslose deutsche Unterstützung für von den USA geführte Angriffskriege kaum deutlicher machen.

Einmal mehr scheint dies ein Zeitpunkt, da es dringend geboten ist, auf Artikel 26 des deutschen Grundgesetzes hinzuweisen. Dort heißt es: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." Zu beachten ist hier, daß dieser Artikel sich keineswegs auf Handlungen einer deutschen Regierung beschränkt. Im Zweifelsfall ist hier - dem Gedanken des infolge des verheerenden 2. Weltkriegs verfaßten Grundgesetzes folgend - zweifellos anzunehmen, daß dies auch in Deutschland geduldete ausländische Truppen betrifft. Nun machen die USA aus ihrer Angriffsdoktrin - auch wenn diese den Deckmantel von "Präventivschlägen" trägt - keinerlei Hehl.

Dies läßt wiederum nur den Schluß zu, daß eine deutsche Bundesregierung wie auch Landesregierungen, die die Stationierung solcher Einheiten - wie auch beispielsweise Überflugrechte für die an einem Angriffskrieg beteiligte US-Luftwaffe - genehmigen, sich einer eklatanten Verletzung des Grundgesetzes schuldig machen.


Quelle: http://www.freace.de

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