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EU-Haushaltskontrolleurin will Immunität für EU-Beamte abschaffen

Archivmeldung vom 05.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ingeborg Gräßle (2012)
Ingeborg Gräßle (2012)

Foto: Photo©EuropeanUnion/ Official European Parliament Photographer
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nach Ansicht der Abgeordneten und Sprecherin der konservativen Mehrheitsfraktion EVP im Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments, Inge Gräßle (CDU), sollte der besondere Schutz vor Strafverfolgung für die rund 45.000 EU-Beamten bei Ausübung ihres Amtes abgeschafft werden. "Ich fordere, dass die Immunität für EU-Beamte aufgehoben wird. Es handelt sich dabei um ein Privileg aus den sechziger Jahren, das nicht mehr zeitgemäß ist", sagte Gräßle der "Welt".

Sie verwies darauf, dass kein Mitgliedsland der Europäischen Union seinen Beamten Immunität gewähre. "Es gibt keinen Grund, warum das für die Brüsseler Beamten nicht auch so sein sollte". Insbesondere bei Korruptionsdelikten sei der besondere Schutz vor Strafverfolgung bei EU-Beamten problematisch, erläuterte Gräßle. "Die Immunität führt bei möglicherweise korrupten EU-Beamten dazu, dass die Ermittlungen am Anfang behindert werden, länger dauern, Beweise vernichtet werden können und eine Verurteilung deutlich erschwert wird."

Es komme am Sitz der Europäischen Union vor, dass "ein belgischer Staatsanwalt in Brüssel sechs bis acht Monate braucht, um überhaupt an einen beschuldigten EU-Beamten heranzukommen, weil er Immunität genießt". Während dieser Zeit könnten zahlreiche Beweise, wie beispielsweise private Bankunterlagen, vernichtet werden, auf die dann auch das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) keinen Zugriff mehr hat.

"Außerdem muss der ermittelnde Staatsanwalt nicht selten bei Ermittlungen gegen EU-Beamte mit erheblichen Druck aus seiner eigenen Behörde rechnen, er muss sich innerhalb der Staatsanwaltschaft rechtfertigen für sein Tun", sagte die Haushaltskontrolleurin weiter. Dies erhöhe nicht gerade die Bereitschaft, gegen EU-Beamte zu ermitteln.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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