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Erneuerbare Energien: EU-Kommission verklagt Österreich

Archivmeldung vom 21.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Die EU-Kommission klagt Österreich wegen der mangelhaften Umsetzung der Richtlinie zu den Erneuerbaren Energien vor dem Europäischen Strafgerichtshof (EuGH) an. Zugleich schlug die Kommission Strafzahlungen in Höhe von täglich 40.512 Euro vor. Sollte der EuGH im Sinne der EU-Kommission entscheiden, müsste das Bußgeld vom Tag des Urteils bis zur Umsetzung der Richtlinie zu den Erneuerbaren Energien gezahlt werden.

Zwar habe Österreich bereits "einen erheblichen Teil" der aufgrund der Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften verabschiedet. Allerdings müssten einige Bestimmungen noch in nationales Recht umgesetzt werden, teilte die EU-Kommission mit. Dabei handele es sich um die Regelung der Netzeinspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und um die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe. Ziel der Richtlinie ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU eine Erneuerbare-Energien-Quote von 20 Prozent zu erreichen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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