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Spionageaffäre: Sonderermittler spricht von Vertragsbruch der NSA

Archivmeldung vom 30.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Der Sonderermittler der Bundesregierung, Kurt Graulich, hat in der Spionageaffäre um die Selektorenliste der National Security Agency (NSA) für den Bundesnachrichtendienst schwere Vorwürfe gegen die USA erhoben. Das berichtet "Spiegel Online" unter Berufung auf den knapp 300 Seiten umfassenden Abschlussbericht des Sonderermittlers.

Demnach hätten die USA mit ihren Spionagezielen klar gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen. Auch Ziele in Deutschland, die durch das Grundgesetz vor der Ausspähung eigener Nachrichtendienste besonders geschützt seien, wären "in überraschend großer Anzahl" auf der Wunschliste der NSA zu finden. Dabei sei es unter anderem um Wirtschaftsunternehmen aus oder mit Sitz in Deutschland gegangen.

Graulichs Bericht zufolge umfassten rund 16 Prozent der aussortierten Selektoren Telefon-, Fax- und E-Mail-Adressen in Deutschland. 2002 hatten die USA und Deutschland beschlossen, dass die jeweils eigenen Bürger nicht ausgespäht werden. Damit verstoße das Vorgehen gegen Artikel 10 des Grundgesetzes.

Graulichs Bericht soll kommende Woche im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags offiziell vorgestellt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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