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Bundesregierung prüft Ratifizierungsprozess für ESM-Reform

Archivmeldung vom 30.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
ESM: Ein Vertrag mit dessen Hilfe einige Menschen, jeden beliebigen Staat zu einer Zahlung einer beliebig hohen Summe auffordern können, ohne das ein Staat die Möglichkeit des Widerspruchs hat. Alle Mitarbeiter des ESM genießen volle Immunität vor allen Gerichten. Demokratisch? (Symbolbild)
ESM: Ein Vertrag mit dessen Hilfe einige Menschen, jeden beliebigen Staat zu einer Zahlung einer beliebig hohen Summe auffordern können, ohne das ein Staat die Möglichkeit des Widerspruchs hat. Alle Mitarbeiter des ESM genießen volle Immunität vor allen Gerichten. Demokratisch? (Symbolbild)

Bild: Screenshot Twitter Account www.postswitch.de / Eigenes Werk

Nachdem AfD und FDP angekündigt haben, die Reform des Euro-Rettungsschirms ESM im Bundestag zu blockieren, lässt die Bundesregierung prüfen, ob eine Zweidrittelmehrheit nötig ist, um die nötigen Vertragsänderungen zu ratifizieren. "Die Frage der Mehrheitserfordernisse wird derzeit noch geprüft", heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, über welche die "Welt am Sonntag" berichtet.

Die FDP hatte den Europarechtler Frank Schorkopf von der Universität Göttingen beauftragt, die Abstimmungsfrage zu klären. Er legte sein Gutachten Anfang Dezember vor und kommt darin zum Schluss, dass die nötigen Vertragsänderungen im Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt werden müssten, damit Deutschland der Reform zustimmen kann. Der ESM ist nicht Teil der Europäischen Union, sondern beruht auf einem eigenständigen Vertrag zwischen den Euro-Staaten. Die Reform muss deshalb als völkerrechtlicher Vertrag von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden.

In Berlin geht es jetzt um die Frage, mit welcher Mehrheit die Reform durch den Bundestag muss. Die zentrale Frage ist: Sind die Vertragsänderungen nur technische Anpassungen, oder entstehen neue Haushaltsrisiken, die erheblichen Einfluss auf die Haushaltskompetenz des Bundestags haben? Bei der Verabschiedung des ersten ESM-Vertrags hatte die Bundesregierung im Parlament eine Zweidrittelmehrheit, die sie inzwischen verlor en hat. Die FDP-Bundestagsfraktion will den Änderungen nicht zustimmen und die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits angekündigt, dass sie auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird, wenn die Vertragsänderung mit einfacher Mehrheit beschlossen wird. "Änderungen am ESM haben keine ausreichende Mehrheit im Bundestag", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler der "Welt am Sonntag". Dies gehe aus dem Schorkopf-Gutachten hervor, und selbst die Bundesregierung sei sich "der notwendigen parlamentarischen Mehrheiten nicht sicher", so der FDP-Politiker weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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