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Bundesregierung: Edward Snowden nicht zur Fahndung ausgeschrieben

Archivmeldung vom 27.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Edward Snowden: Dissident oder Verräter? Bild: wikipedia.org/Screenshot
Edward Snowden: Dissident oder Verräter? Bild: wikipedia.org/Screenshot

Edward Snowden ist in Deutschland nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Das erklärt Johannes Dimroth, Sprecher des Bundesinnenministeriums, im ZDF-Magazin "Frontal 21" am Dienstag, 27. Mai 2014, 21.00 Uhr. Ein Eintrag im Polizeifahndungssystem Inpol wäre aber die Voraussetzung für eine Festnahme Snowdens in Deutschland und für eine Auslieferung an die USA. Die Bundesregierung argumentiert jedoch, man könne Snowden nicht zur Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss einreisen lassen, weil ihm hier Verhaftung drohe.

In den USA wird der ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Snowden per Haftbefehl gesucht, nachdem er geheime Abhöraktivitäten der NSA, der amerikanischen Nationalen Sicherheitsbehörde, öffentlich gemacht hatte. Snowden hält sich derzeit in Moskau auf, nachdem er dort für ein Jahr Asyl erhielt.

Der Straf- und Völkerrechtler Nikolaos Gazeas von der Universität Köln zeigte sich gegenüber "Frontal 21" verwundert, dass Snowden nicht zur Fahndung ausgeschrieben wurde: "Nach dem deutsch-amerikanischen Auslieferungsvertrag besteht grundsätzlich die Pflicht, bei einem vorläufigen Festnahmeersuchen wie dem aus den USA, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Und hierzu zählt zumindest die Ausschreibung in dem polizeilichen Fahndungssystem."

Quelle: ZDF (ots)

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