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Nato-Bombardement in Kundus: Bundesregierung soll Entschädigung zahlen

Archivmeldung vom 21.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Afghane mit schwer beladenem Kamel. Bild: PIZ Kunduz
Afghane mit schwer beladenem Kamel. Bild: PIZ Kunduz

Die Bundesregierung soll Entschädigung für die zivilen Opfer des Nato-Bombardements im afghanischen Kundus zahlen. Der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal sagte dem Bremer Weser-Kurier, dass er am Dienstag zusammen mit drei Kollegen einen entsprechenden Brief an das Verteidigungsministerium geschickt habe.

Die vier Anwälte haben 78 Vollmachten von Hinterbliebenen des Luftschlags vom 4. September.  Die Bundeswehr hatte Luftunterstützung im Kampf gegen die Taliban angefordert, die zwei Tanklastzüge entführt hatten. Der verantwortliche Oberst Georg Klein sah den nahen Bundeswehrstandort in Gefahr. Dem Angriff der Nato-Flugzeuge sind auch Zivilisten zum Opfer gefallen. Noch hofft Popal, der neben der deutschen auch die afghanische Staatsbürgerschaft besitzt, auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bundesregierung. Scheitert sie, wollen die Anwälte auf Schadenersatz wegen fehlerhaftem und grob fahrlässigem Verhalten der Bundeswehr klagen.

Quelle: Weser-Kurier

 

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