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75 Jahre Deutschland im Europarat: Der Bedrohung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschlossen entgegentreten

Freigeschaltet am 08.07.2025 um 13:05 durch Sanjo Babić
Europarat Mitgliedstaaten vor und nach dem 16. März 2022
Europarat Mitgliedstaaten vor und nach dem 16. März 2022

Bild: Eigenes Werk /SB

Anlässlich des 75. Jahrestags des Beitritts Deutschlands zum Europarat am 13. Juli erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Ein friedliches Zusammenleben und eine lebenswerte Zukunft gibt es nur mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit."

Rudolf weiter: "Diese Erkenntnis war Auslöser für die Gründung des Europarats im Jahr 1949. Nur ein Jahr später, und nur fünf Jahre nach dem Ende des von Deutschland entfesselten Zweiten Weltkriegs, nahm der Europarat als erste internationale Organisation die Bundesrepublik auf.

Die Verwirklichung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland wird seitdem auch europäisch abgesichert. Den wirkungsvollsten Schutz hierfür bietet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Gerichtshof stellt durch seine Rechtsprechung sicher, dass die Menschenrechte auch bei neuen politischen Herausforderungen und gesellschaftlichen Entwicklungen gewahrt werden. Alle Mitgliedstaaten des Europarats können sich an den Gerichtsverfahren beteiligen.

Deshalb ist es inakzeptabel, wenn einzelne Mitgliedstaaten - wie im Mai durch einen offenen Brief von neun europäischen Staats- und Regierungschefs geschehen - andere Staaten dazu aufrufen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zurückzudrängen. Ein solches Vorgehen bedroht die Gewaltenteilung. In einer rechtsstaatlichen Demokratie begrenzen die Menschenrechte die Herrschaft der Mehrheit. Das dient dem Schutz aller. Denn jeder Mensch kann in die Minderheitenposition geraten.

Gerade in Zeiten, in denen rechtsextreme Parteien hierzulande wie überall in Europa den Rechtsstaat angreifen, sind die Bundesregierung und die Bundestagsabgeordneten in der Verantwortung, für die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs einzutreten und ihn vor Druck zu schützen. Damit verteidigen sie die Menschenrechte und die rechtsstaatliche Demokratie auch in Deutschland."

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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