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Europäischer Gerichtshof: Polen muss Zwangspensionierung stoppen

Archivmeldung vom 19.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Polen die Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen muss. Mit ihrem Beschluss gab die Vizepräsidentin des Gerichtshofs, Rosario Silva de Lapuerta, dem Antrag der EU-Kommission vorläufig statt, noch bevor eine Stellungnahme Polens eingegangen war. Ein Endurteil soll später folgen. Am 3. April war das neue polnische Gesetz über den Obersten Gerichtshof in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wurde das Ruhestandsalter der Richter am Obersten Gerichtshof auf 65 Jahre gesenkt.

Die Verlängerung der richterlichen Tätigkeit ist zwar möglich, benötigt aber die Genehmigung durch den Präsidenten Polens. Die EuGH-Richterin bemängelte, dass dieser bei seiner Entscheidung an keine Kriterien gebunden sei und es keine gerichtliche Kontrolle gebe. Zudem kann der Präsident nach freiem Ermessen über eine Erhöhung der Zahl der Richter am Obersten Gerichtshof entscheiden - auch das ist nach Ansicht des EuGH ein Problem.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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