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Bundesbank will digitalen Euro "programmierbar" machen

Archivmeldung vom 21.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesbank (BBk) – Deutsche Mark – Geschreddert (Symbolbild)
Bundesbank (BBk) – Deutsche Mark – Geschreddert (Symbolbild)

Foto: Lupus in Saxonia
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesbank spricht sich dafür aus, sogenannte programmierbare Zahlungen zu ermöglichen. "Wenn sich das Eurosystem für die Herausgabe eines digitalen Euro entscheidet, dann sollte dieser programmierbare Zahlungen für die Geschäftsfälle auf Basis der Distributed Ledger Technologie ermöglichen", sagte Burkhard Balz, für den Zahlungsverkehr zuständiger Vorstand der Deutschen Bundesbank, am Montag.

Bei der Weichenstellung für zukünftige Bezahlverfahren in Europa wolle Deutschland "vorne mit dabei sein", sagte Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Eine Arbeitsgruppe "Programmierbares Geld" hatte zuvor im Auftrag der beiden Häuser die Lage und den Bedarf analysiert. Die "Distributed Ledger Technologie" ermöglicht auch automatisierte Prozessabwicklung durch sogenannte "Smart Contracts", in denen reale Güter und Dienstleistungen als Token dargestellt sind.

Eine schriftliche Fixierung des Vertrages auf Papier oder in einer Datei wird damit unter Umständen überflüssig. Die Vorteile dieser Abwicklungstechnik lassen sich in vollem Umfang erst nutzen, wenn auch Zahlungen Teil der automatisierten Abwicklung sind. Bereits jetzt existieren Zahlungslösungen wie private "Krypto-Token" und "Stable Coins" sowie digitales Zentralbankgeld und "tokenisiertes Geschäftsbankengeld". Der konventionelle Zahlungsverkehr sei aber technisch nicht in der Lage, den Zahlungsvorgang in "Smart Contracts" zu integrieren, hieß es. Ins Auge gefasst werden deswegen jetzt "tokenisiertes Geschäftsbankengeld" und digitales Zentralbankgeld. "Beide Lösungen eignen sich insbesondere aufgrund der zu erwartenden Glaubwürdigkeit ihrer Emittenten und der Anwendung innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens als Abwicklungslösung für programmierbare Zahlungen", so die Bundesbank.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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