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14 anstatt 7 Tage: EU will Corona-Kennziffern vereinheitlichen

Archivmeldung vom 13.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Die EU will zur Beurteilung der Corona-Lage künftig eine andere Inzidenzzahl verwenden als sie in Deutschland bislang üblich ist. Auch etwaige Reisebeschränkungen sollen vereinheitlicht werden. Der EU-Rat hat am Dienstag eine Empfehlung für eine koordinierte Vorgehensweise angenommen.

Die Mitgliedstaaten sollen demnach dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) künftig unter anderem die Zahl der neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 14 Tagen melden. In Deutschland wird seit einigen Monaten meist der Zeitraum der letzten sieben Tage betrachtet, auch weil der bislang von der Politik festgelegte Grenzwert darauf basiert.

Die EU will außerdem auf die Zahl der Tests, die pro 100.000 Einwohner in der letzten Woche durchgeführt wurden (Testquote) und den prozentualen Anteil der positiven Tests (Testpositivätsrate) schauen. Auf der Grundlage dieser Daten soll künftig eine nach Regionen aufgeschlüsselte Karte der EU-Mitgliedstaaten mit folgendem Farbschema veröffentlicht werden: grün, wenn die 14-Tage-Melderate unter 25 und die Testpositivitätsrate unter 4 Prozent liegt, orange, wenn die 14-Tage-Melderate unter 50 liegt, die Testpositivitätsrate jedoch 4 Prozent oder mehr beträgt, oder wenn die 14-Tage-Melderate zwischen 25 und 150 und die Testpositivitätsrate unter 4 Prozent liegt, und rot, wenn die 14-Tage-Melderate bei 50 oder mehr liegt und die Testpositivätsrate 4 Prozent oder mehr beträgt oder wenn die 14-Tage-Melderate bei mehr als 150 liegt.

Grau sollen Gebiete gekennzeichnet werden, aus denen nicht genügend Informationen vorliegen oder wenn die Testquote unter 300 liegt. Die Mitgliedstaaten sollen die Freizügigkeit von Personen, die in "grüne" Gebiete oder aus "grünen" Gebieten reisen, nicht beschränken. Reisenden aus anderen EU-Ländern soll die Einreise grundsätzlich nicht verweigert werden. Von Reisenden aus nicht "grünen" Gebieten kann aber verlangt werden, sich in Quarantäne zu begeben oder sich nach der Ankunft einem Test zu unterziehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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