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Bundesagentur für Arbeit unterzeichnet Vermittlungsabsprache mit dem indischen Bundesstaat Kerala

Archivmeldung vom 02.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo von Bundesagentur für Arbeit
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Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die zweite Vermittlungsabsprache mit einem Nicht-EU-Staat nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz abgeschlossen. Sie schafft die Grundlage für die Rekrutierung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem indischen Bundesstaat Kerala für Krankenhäuser, Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Deutschland durch die Bundesagentur für Arbeit.

Die Umsetzung erfolgt über das Programm Triple Win, das die BA und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam durchführen. Der aufenthaltsrechtliche Zugang, der durch die Absprache ermöglicht wird, gilt nur für Vermittlungen im Rahmen des Programms Triple Win. Sie kann nicht von anderen, beispielsweise privaten Vermittlern, genutzt werden.

Nach über einjährigen intensiven Verhandlungen unterzeichneten am Donnerstag, den 2. Dezember, Markus Biercher, Geschäftsführer Internationales der BA, und Harikrishnan Namboothiri, CEO der staatlichen Partneragentur Norka Roots ("Non Resident Keralites Affairs"), die Absprache - pandemiebedingt jeweils in Nürnberg und der keralischen Hauptstadt Thiruvananthapuram.

Zudem nahm der Ministerpräsident von Kerala, Pinarayi Vijayan, an der virtuellen Zeremonie teil, was die hohe politische Bedeutung der Absprache für den Bundesstaat unterstreicht.

Mit der Rekrutierung im Ausland leistet die BA einen Beitrag, benötigte Pflegekräfte für den deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Gleichzeitig ist es der BA ein besonderes Anliegen, gerade im sensiblen Gesundheitsbereich keine Pflegekräfte in Ländern zu rekrutieren, in denen selbst ein Mangel besteht. Daher finden alle Aktivitäten der BA ausschließlich in enger Absprache mit staatlichen Akteuren statt, die selbst ein Interesse an der Vermittlungszusammenarbeit haben.

In dem indischen Bundesstaat Kerala liegt die Zahl der Pflegekräfte bezogen auf die Einwohnerzahl über dem Landesdurchschnitt und der Grenzmarke der Weltgesundheitsorganisation WHO, daher ist die Absprache auf Kerala begrenzt. Sie ist die erste dieser Art, die der Bundesstaat Kerala mit einem EU-Staat geschlossen hat.

Die ersten Rekrutierungen sind für 2022 unter Berücksichtigung der pandemischen Situation und aller entsprechenden Schutzmaßnahmen geplant.

Die Pflegekräfte werden nach der Auswahl mehrere Monate in ihrem Heimatland sprachlich und fachlich auf ihre neue Tätigkeit in Deutschland vorbereitet. Mit den ersten Einreisen und Arbeitsaufnahmen wird bis Anfang 2023 gerechnet.

Hintergrund:

Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz erlaubt es der Bundesagentur für Arbeit, mit Drittstatten Vermittlungsabsprachen nach § 16d Abs. 4 Aufenthaltsgesetz über die Rekrutierung und Vermittlung von Fachkräften abzuschließen.

Vermittlungsabsprachen erlauben den Fachkräften aus den Partnerländern unter anderem, das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse erst nach der Einreise nach Deutschland einzuleiten. Regulär muss ein Anerkennungsbescheid bereits vor der Visumvergabe vorliegen. Somit beschleunigen Vermittlungsabsprachen die Einreise der benötigten Fachkräfte.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)

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